RECHT IST WAS RECHT IST

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebestimmungen, kurz «AVRB» genannt, bilden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen (Kunde) und Oldenburg Reisen. Bitte lesen Sie AVB sorgfältig durch:

1. Vertragsgegenstand

Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung verpflichtet sich Oldenburg Reisen, alle Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen anbieten.

In allen anderen Fällen handelt Oldenburg Reisen lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter (siehe auch unter 2. «Reisevermittlung»).

2. Vertragsabschluss

Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:

  1. a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige(n) Reiseleistung(en), soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  1. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  1. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  1. d) Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.1. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

  1. a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
  1. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Wir nutzen digitale Unterschriften welche gesetzeskonform entgegengenommen werden.

2.2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten:

Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

2.3 Pass, Visa, Impfungen

Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen allfällig erforderliche Visa. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Haftung für VISA werden generell abgelehnt.

2.4 Angabe personenbezogener Daten

Um eine Reiseanmeldung durchführen zu können ist es unabdingbar die persönlichen Daten herauszugeben. Der Kunde ist verpflichtet die Richtigkeit der Schreibweisen von Namen und Geburtsdaten zu überprüfen.

Oldenburg Reisen haftet nach der Unterzeichnung des Reisevertrages nicht für etwaige Fehler und der daraus entstehenden Bearbeitungsgebühren.

  1. Reisepreis und Zahlungsmittel

Die Preise für unsere Reiseleistungen werden Ihnen im Verkaufsgespräch transparent vermittelt oder schriftlich offeriert. Preise vermittelter Leistungen (z.B. aus Internet-Seiten von deren Leistungsträgern) sind nicht Gegenstand des Reisevertrages, und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken. Buchungsgebühren, Zuschläge, Auftragspauschale Oldenburg Reisen kann bei Abschluss der Reservation(en) Buchungsgebühren und Auftragspauschalen erheben und Ihnen allfällige Bearbeitungsaufwendungen verrechnen, falls Fremdgebühren entstehen. Weiter kann Oldenburg Reisen eine Bearbeitungsgebühr für erbrachte Beratungsleistungen erheben. Beachten Sie hierzu die gesonderte Gebührenordnung.

Anzahlung, Restzahlung, Zahlungsmittel

Anzahlung und Restzahlung

Bei der definitiven Buchung ist eine Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Abreise fällig. Die entsprechende Regelung obliegt dem jeweiligen Reiseveranstalter. Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang der Restzahlung, ausgehändigt oder zugestellt.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Reiseveranstalter das Arrangement stornieren und Ihnen entsprechend seiner AGB Annulierungskosten in Rechnung stellen.

Zahlungsmittel

Bei Zahlung mittels Debit- und Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden. Es gelten die AVB der jeweiligen Kartenanbieter.

  1. Annullierung, Änderung oder Umbuchung der Reise

Bearbeitungsgebühr

Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung der Reise, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 49 pro Person. Diese Gebühr wird nicht durch eine allenfalls vorhandene Annullationsversicherung übernommen.

Zusätzlich entstehen in nachfolgenden Fällen Annullationskosten:

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reiseleistung(en) über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistungen oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Reiseleistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Entschädigungspauschalen einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.

Massgebend zur Berechnung des Annullations- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Oldenburg Reisen. Bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa gehen zu Ihren Lasten. Abbruch oder Umstellung der Reise nach Reiseantritt durch Sie Wenn Sie Ihre Reise nach Reiseantritt vorzeitig abbrechen oder eine Umstellung der Reise vornehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen.

Umbuchungen und Änderungen von Leistungen während der Reise werden als zusätzlicher Buchungsauftrag zu den vor Abreise gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Zusätzlich erheben wir eine Umbuchungsgebühr von CHF 99 pro Person.

Annullation der Reise durch den Reiseveranstalter

Kurzfristige Annullation

Es gibt Gründe, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen. In diesem Fall ist Oldenburg Reisen berechtigt, die Reise auch kurzfristig abzusagen. Solche Gründe sind höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten. Wir bemühen uns in diesem Fall, eine Ersatzlösung anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

Teilnehmerzahl

Eine Reise kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden. In diesem Fall wird der einbezahlte Reisepreis voll rückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

  1. Haftung

Im Allgemeinen

Die Haftung von Oldenburg Reisen beschränkt sich in jedem Fall auf Höhe und Umfang des vereinbarten Angebotes und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Dies gilt nicht bei der Vermittlung von Reiseprodukten.

Hier haftet der jeweilige Reiseveranstalter vollumfänglich.

Haftungsausschlüsse

Oldenburg Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen

ist:

  • auf ein Versäumnis Ihrerseits vor oder während der Reise.
  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines

Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

  • auf höhere Gewalt, Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche

Massnahmen, Verspätungen von Dritten, Konkurs von Fluggesellschaften oder auf ein Ereignis, welches Oldenburg Reisen, der

Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Oldenburg Reisen ausgeschlossen. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Oldenburg Reisen auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen.

  1. Mitwirkungspflichten des Reisenden

6.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch in der Buchungsbestätigung, unterrichtet.

Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reiseleistung(en) gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

6.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Reisender den Vertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

6.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,-beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler .bereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, der Reiseleitung der örtlichen Vertretung des Veranstalters oder dem Reisevermittleranzuzeigen.

Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

6.4 Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Reiseleistung(en) gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstaltermitgeteilten Frist erhält.

  1. Versicherungen

Im Pauschalpreis sind keine persönlichen Reiseversicherungen eingeschlossen.

Die Versicherung ist deshalb Sache der Reiseteilnehmer. Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Sollten Sie nicht bereits über eine Reiseversicherung (z.B. Schutzbrief) verfügen, so empfehlen wir Ihnen, für zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen.

  1. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann für die Schweizer Reisebranche gelangen.

Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Buchungsstelle, bei der die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsmann lautet:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche

Etzelstrasse 42

Postfach

CH-8038 Zürich

Tel: +41 44 485 45 35

Fax: +41 44 485 45 30

E-Mail: info@ombudsman-touristik.ch

www.ombudsman-touristik.ch

9. Gerichtsstand und Firmenadresse

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Oldenburg Reisen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Oldenburg Reisen können nur am Firmensitz in Rupperswil angebracht werden.

Oldenburg Reisen, Aarestrasse 3, 5102 Rupperswil, Schweiz

Eingetragen im Handelsregister Kanton Aargau CHE-461.359.662

Stand 10. Mai 2020

Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier als PDF Dokument herunterladen:

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Telefon 062 - 511 5038

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