Reisewarnungen auswärtiges Amt
Auf der folgenden Seite finden Sie die Reisehinweise/Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für die dargestellten Informationen kann von uns nicht übernommen werden.
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Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen enthaltenen Empfehlungen zu beachten. Sie sollten bei Auslandsreisen immer einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abschließen. Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden Ihnen entsprechend den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt. (Quelle: Link)
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Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Letzte Änderungen: Aktuelles; Sicherheit - Teilreisewarnung; Gesundheit
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen)
Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt; von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.
Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet, in das Grenzgebiet zu Libanon und Syrien sowie in die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wirdderzeit dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Im Westjordanland ist die Lage weiterhin angespannt. Auch in Israel muss weiterhin mit einem erhöhten Anschlagsrisiko gerechnet werden. Weitere, auch militärische Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen in das Westjordanland.
- Seien Sie bei Besuchen in Ost-Jerusalem jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
- Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Seien Sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umfeld von Bushaltestellen und Bahnhöfen besonders vorsichtig; insbesondere auch im Hinblick auf unbeaufsichtigte Gepäckstücke.
Israelisch-syrisches Grenzgebiet
Von Aufenthalten im Grenzgebiet zu Syrien und Libanon wird derzeit dringend abgeraten.
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen deutlich erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen ausdrücklich vor. Die Lage an der Demarkationslinie zum Libanon ist angespannt. Es kann zu weiteren Zwischenfällen durch Beschuss und zu militärischen Auseinandersetzungen kommen.
Jerusalem inkl. Ost-Jerusalem
Die Sicherheitslage in Jerusalem ist weiterhin angespannt. Gewaltsame Ausschreitungen in Ost-Jerusalem, insbesondere in der Altstadt rund um den Haram al-Sharif/Tempelberg, sind nicht auszuschließen.
- Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
Westjordanland
Von Reisen in die Region in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird weiterhin dringend abgeraten; von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist angesichts fast täglicher Sicherheitsvorfälle sehr angespannt. Es kommt regelmäßig zu Anschlägen und Angriffen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
Eine Häufung von Sicherheitsvorfällen ist insbesondere in der Nähe von Checkpoints, israelischen Siedlungen und Siedler-Außenposten zu beobachten. In Nablus und Jenin kommt es verstärkt zu massiven Auseinandersetzungen und Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte mit Toten und Verletzten.
Auch in und um Jericho kommt es zu Sicherheitsvorfällen, die auch zu umfangreichen Kontrollen durch israelische Sicherheitskräfte mit langen Wartezeiten führen können.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen in das Westjordanland.
- Falls Sie das Westjordanland trotz der aktuellen Sicherheitslage bereisen müssen, fahren Sie mit ortskundigen Reisepartnern und beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern. Unterlassen Sie Fahrten bei Dunkelheit.
- Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland bei Nablus und seien Sie bei Fahrten in Richtung Süden besonders vorsichtig, insbesondere um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung, in der Altstadt von Hebron sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
- Vermeiden Sie Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber.
Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt, von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.
Die Sicherheitslage in dem unmittelbar an den Gazastreifen angrenzenden Gebiet ist volatil.
- Orientieren Sie sich an den Hinweisen der App des Israel Homefront Command.
Einreiseregelungen für ausschließliche Aufenthalte im Westjordanland
Im Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten. Gemäß dieser Regelungen ist vor Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen. Die Regelungen gelten ausdrücklich nicht bei einem Aufenthalt in Israel mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland. Weitere Informationen zu den Regelungen im Abschnitt Einreise und Zoll Ein- und Ausreise in das Westjordanland.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Derzeit besteht bei Einreise nach Israel keine Impfnachweis- bzw. Testnachweispflicht.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist weiterhin verpflichtend.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebezogenen Einschränkungen für Transit und Ausreise.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt; von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.
Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet, in das Grenzgebiet zu Libanon und Syrien sowie in die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird weiterhin dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Terrorismus
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann; das Risiko eines Anschlags besteht fort.
- Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei besonderen Anlässen.
- Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Im Mai 2021 führten die schwersten militärischen Auseinandersetzungen seit der "Operation Protective Edge"im Juli 2014 zwischen den israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF), der radikalislamischen Hamas und dem islamistischen Dschihad in Palästina (PIJ) sowie der massive Beschuss Israels durch mehr als 4.400 Raketen und Mörsergranaten aus dem Gazastreifen zu mehreren hundert Verletzten sowie Todesopfern auf beiden Seiten. Seitens der IDF wurde der militärische Schlagabtausch als "Operation Guardian of the Walls" benannt. Auch im Westjordanland und in einigen Städten in Israel kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.
Nach wie vor kommen auch gelegentlich mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons zum Einsatz, die vom Gazastreifen aus starten und im Nahbereich der israelischen Sperranlage landen. Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet sind nicht auszuschließen.
Insbesondere in im Westjordanland ist die Sicherheitslage angespannt. Vor allem im Westjordanland kann es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.
- Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
- Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
- Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf.
- Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Insbesondere an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.
- Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
- Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
- Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
Von Aufenthalten im Grenzgebiet zu Syrien und Libanonwird dringend abgeraten.
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen deutlich erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen ausdrücklich vor.
Die Lage an der Demarkationslinie zum Libanon ist angespannt. Es kann zu weiteren Zwischenfällen durch Beschuss und zu militärischen Auseinandersetzungen kommen.
Grenzgebiet zu Ägypten
In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.
- Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
- Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).
Angrenzendes Gebiet zum Gazastreifen
Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gazastreifen wird derzeit dringend abgeraten.
- Beschränken Sie Bewegungen in der Region möglichst auf das Nötigste.
- Informieren Sie sich über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.
Die öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung wurde in den letzten Jahren durch militärische Konflikte beschädigt.
Die Versorgungslage im Gazastreifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus.
Die Einreise in den Gazastreifen auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen.
Der Zugang zum Gazastreifen über den Grenzübergang Erez ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen stark eingeschränkt. Der Personenverkehr von und nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt. Mit kurzfristigen Schließungen muss gerechnet werden.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Deutschen mit palästinensischer ID nur mitgültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gazastreifen bedarf es der Genehmigung der zuständigen Grenzbehörden. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Für die Ein- und Ausreise muss zwingend derselbe Grenzübergang genutzt werden.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird weiterhin dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.
Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Dabei werden u.a. Fahrzeuge mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen, sowohl durch Palästinenser als auch durch israelische Siedler.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern, siehe Aktuelles. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder Demonstrationen kommen.
Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen in das Westjordanland.
- Bereisen Sie das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung.
- Kleiden Sie sich aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft stets angemessen und verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
- Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland bei Nablus und seien Sie bei Fahrten nach Hebron besonders vorsichtig, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe israelischer Siedlungen und Checkpoints.
Vermeiden Sie Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber.
- Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
- Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
- Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.
In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund von gefährlichen Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
- Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
- Achten Sie auf teilweise sehr starken Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
- Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.
Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden, am Yom Kippur wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.- Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
- Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Besondere Verhaltenshinweise
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.
Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr von wilden Tieren drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Bankkarten abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.
Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Brücke vom Westjordanland nach Jordanien, kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Ein- und Ausreisepraxis Israel
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.
Das israelische Parlament hat 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.
Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.
- Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
- Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Ein- und Ausreise in das Westjordanland
S. Aktuelles und Sicherheit.
Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.
Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Gerade in der Anlaufphase ist mit Schwierigkeiten bei der Bearbeitung zu rechnen. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.
Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über den Allenby-Übergang zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Es wurde angekündigt, dass der Allenby-Übergang seit dem 24. Oktober 2022 an sieben Tagen pro Woche für 24 Stunden geöffnet sein solle. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.
Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien (Allenby-Brücke) in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.
Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.
Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen.
- Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.
- Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Minderjährige
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.
Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Einreise mit dem Fahrzeug
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Heimtiere
Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 10 Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
- Informieren Sie sich über die Einfuhr von Heimtieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
- Bitte beachten Sie, dass Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise erhalten sollten (siehe Poliomyelitis). Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Israel ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, wird ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischungsimpfung durchführen lassen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle, einen Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
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Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Palästinensische Gebiete - Gazastreifen)
Letzte Änderungen: Aktuelles; Sicherheit – Teilreisewarnung; Gesundheit
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen)
Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt; von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.
Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet, in das Grenzgebiet zu Libanon und Syrien sowie in die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wirdderzeit dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Auseinandersetzungen
Im Westjordanland ist die Lage weiterhin angespannt. Auch in Israel muss weiterhin mit einem erhöhten Anschlagsrisiko gerechnet werden. Weitere, auch militärische Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen in das Westjordanland.
- Seien Sie bei Besuchen in Ost-Jerusalem jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
- Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Seien Sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umfeld von Bushaltestellen und Bahnhöfen besonders vorsichtig; insbesondere auch im Hinblick auf unbeaufsichtigte Gepäckstücke.
Israelisch-syrisches Grenzgebiet
Von Aufenthalten im Grenzgebiet zu Syrien und Libanon wird derzeit dringend abgeraten.
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen deutlich erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen ausdrücklich vor. Die Lage an der Demarkationslinie zum Libanon ist angespannt. Es kann zu weiteren Zwischenfällen durch Beschuss und zu militärischen Auseinandersetzungen kommen.
Jerusalem inkl. Ost-Jerusalem
Die Sicherheitslage in Jerusalem ist weiterhin angespannt. Gewaltsame Ausschreitungen in Ost-Jerusalem, insbesondere in der Altstadt rund um den Haram al-Sharif/Tempelberg, sind nicht auszuschließen.
- Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
Westjordanland
Von Reisen in die Region in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird weiterhin dringend abgeraten; von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist angesichts fast täglicher Sicherheitsvorfälle sehr angespannt. Es kommt regelmäßig zu Anschlägen und Angriffen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
Eine Häufung von Sicherheitsvorfällen ist insbesondere in der Nähe von Checkpoints, israelischen Siedlungen und Siedler-Außenposten zu beobachten. In Nablus und Jenin kommt es verstärkt zu massiven Auseinandersetzungen und Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte mit Toten und Verletzten.
Auch in und um Jericho kommt es zu Sicherheitsvorfällen, die auch zu umfangreichen Kontrollen durch israelische Sicherheitskräfte mit langen Wartezeiten führen können.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen in das Westjordanland.
- Falls Sie das Westjordanland trotz der aktuellen Sicherheitslage bereisen müssen, fahren Sie mit ortskundigen Reisepartnern und beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern. Unterlassen Sie Fahrten bei Dunkelheit.
- Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland bei Nablus und seien Sie bei Fahrten in Richtung Süden besonders vorsichtig, insbesondere um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung, in der Altstadt von Hebron sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
- Vermeiden Sie Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber.
Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt, von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.
Die Sicherheitslage in dem unmittelbar an den Gazastreifen angrenzenden Gebiet ist volatil.
- Orientieren Sie sich an den Hinweisen der App des Israel Homefront Command.
Einreiseregelungen für ausschließliche Aufenthalte im Westjordanland
Im Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten. Gemäß dieser Regelungen ist vor Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen. Die Regelungen gelten ausdrücklich nicht bei einem Aufenthalt in Israel mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland. Weitere Informationen zu den Regelungen im Abschnitt Einreise und Zoll Ein- und Ausreise in das Westjordanland.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Derzeit besteht bei Einreise nach Israel keine Impfnachweis- bzw. Testnachweispflicht.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist weiterhin verpflichtend.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebezogenen Einschränkungen für Transit und Ausreise.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt; von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.
Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet, in das Grenzgebiet zu Libanon und Syrien sowie in die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird weiterhin dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Terrorismus
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann; das Risiko eines Anschlags besteht fort.
- Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei besonderen Anlässen.
- Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Im Mai 2021 führten die schwersten militärischen Auseinandersetzungen seit der "Operation Protective Edge"im Juli 2014 zwischen den israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF), der radikalislamischen Hamas und dem islamistischen Dschihad in Palästina (PIJ) sowie der massive Beschuss Israels durch mehr als 4.400 Raketen und Mörsergranaten aus dem Gazastreifen zu mehreren hundert Verletzten sowie Todesopfern auf beiden Seiten. Seitens der IDF wurde der militärische Schlagabtausch als "Operation Guardian of the Walls" benannt. Auch im Westjordanland und in einigen Städten in Israel kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.
Nach wie vor kommen auch gelegentlich mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons zum Einsatz, die vom Gazastreifen aus starten und im Nahbereich der israelischen Sperranlage landen. Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet sind nicht auszuschließen.
Insbesondere im Westjordanland ist die Sicherheitslage angespannt. Vor allem im Westjordanland kann es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.
- Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
- Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
- Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf.
- Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
Jerusalem
Insbesondere an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.
- Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
- Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
- Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
Von Aufenthalten im Grenzgebiet zu Syrien und Libanonwird dringend abgeraten.
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen deutlich erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen ausdrücklich vor.
Die Lage an der Demarkationslinie zum Libanon ist angespannt. Es kann zu weiteren Zwischenfällen durch Beschuss und zu militärischen Auseinandersetzungen kommen.
Grenzgebiet zu Ägypten
In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.
- Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
- Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).
Angrenzendes Gebiet zum Gazastreifen
Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gazastreifen wird derzeit dringend abgeraten.
- Beschränken Sie Bewegungen in der Region möglichst auf das Nötigste.
- Informieren Sie sich über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.
Die öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung wurde in den letzten Jahren durch militärische Konflikte beschädigt.
Die Versorgungslage im Gazastreifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus.
Die Einreise in den Gazastreifen auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen.
Der Zugang zum Gazastreifen über den Grenzübergang Erez ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen stark eingeschränkt. Der Personenverkehr von und nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt. Mit kurzfristigen Schließungen muss gerechnet werden.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Deutschen mit palästinensischer ID nur mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gazastreifen bedarf es der Genehmigung der zuständigen Grenzbehörden. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Für die Ein- und Ausreise muss zwingend derselbe Grenzübergang genutzt werden.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird weiterhin dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.
Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Dabei werden u.a. Fahrzeuge mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen, sowohl durch Palästinenser als auch durch israelische Siedler.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern, siehe Aktuelles. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder Demonstrationen kommen.
Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen in das Westjordanland.
- Bereisen Sie das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung.
- Kleiden Sie sich aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft stets angemessen und verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
- Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland bei Nablus und seien Sie bei Fahrten nach Hebron besonders vorsichtig, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe israelischer Siedlungen und Checkpoints.
Vermeiden Sie Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber.
- Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
- Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
- Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.
In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund von gefährlichen Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
- Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
- Achten Sie auf teilweise sehr starken Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
- Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.
Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden, am Yom Kippur wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.- Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
- Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Besondere Verhaltenshinweise
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.
Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr von wilden Tieren drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Bankkarten abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.
Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Brücke vom Westjordanland nach Jordanien, kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Ein- und Ausreisepraxis Israel
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.
Das israelische Parlament hat 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.
Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.
- Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
- Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Ein- und Ausreise in das Westjordanland
S. Aktuelles und Sicherheit.
Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.
Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Gerade in der Anlaufphase ist mit Schwierigkeiten bei der Bearbeitung zu rechnen. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.
Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über den Allenby-Übergang zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Es wurde angekündigt, dass der Allenby-Übergang seit dem 24. Oktober 2022 an sieben Tagen pro Woche für 24 Stunden geöffnet sein solle. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.
Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien (Allenby-Brücke) in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.
Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.
Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen.
- Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.
- Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Minderjährige
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.
Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Einreise mit dem Fahrzeug
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Heimtiere
Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 10 Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
- Informieren Sie sich über die Einfuhr von Heimtieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
- Bitte beachten Sie, dass Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise erhalten sollten (siehe Poliomyelitis). Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Israel ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, wird ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischungsimpfung durchführen lassen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle, einen Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen: Einreise und Zoll
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung der Dominikanischen Republik.
Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular (‚E-Ticket‘) ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.
Die Vorlage eines Impfzertifikats bzw. eines negativen COVID-19-Tests ist derzeit keine Voraussetzung für die Einreise. Bei Bedarf können an den Flughäfen jedoch stichprobenartige Tests verlangt werden.
Reisende, die ihren vollständigen Impfnachweis (Impfausweis der WHO oder per App mit QR-Code) vorweisen können, sind hiervon befreit.
Reisende ohne vollständigen Impfnachweis sind dazu verpflichtet, an diesem Verfahren mitzuwirken. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion müssen die Betreffenden ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Selbstisolation begeben. Die Einhaltung wird staatlich überwacht.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Beachten Sie die Regelungen zur Ein- bzw. Ausreise ausschließlich per E-Ticket.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können. Touristengegenden waren bisher nicht betroffen.
- Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist relativ hoch. Auch Touristen laufen Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden. Trotz der Bemühungen der dominikanischen Regierung, einen sicheren Tourismus zu gewährleisten, kommt es sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Zudem nimmt die Zahl bewaffneter Überfälle in letzter Zeit spürbar zu. Diese gehen häufig von Tätern auf Motorrädern aus, die v.a. an Mobiltelefonen, Rucksäcken, Handtaschen und Schmuck interessiert sind. Die Täter sind in aller Regel mit Messern oder Schusswaffen bewaffnet; sie schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück. Auch Autofahrer können Opfer von Überfällen werden, wenn sie z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehen.
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution und des Drogenhandels wird besonders hingewiesen.
Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Nach Drogenkurieren wird zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden immer wieder auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Deutsche Reisende werden nicht nur Opfer von Gewaltverbrechen, sondern solcher auch beschuldigt. Insbesondere Gewalt gegen Frauen ist in der Dominikanischen Republik kein Kavaliersdelikt, sondern wird sehr hart geahndet. Auch vermeintlich minder schwere Übergriffe (verbale Ausfälligkeiten, Anrempeln) können zu Verhaftungen und mehrjährigen Haftstrafen führen. Ein respektvoller Umgang, z.B. mit Hotelpersonal, und ein korrektes Auftreten im Fall von Beschwerden sollten auch aus diesem Grund eine Selbstverständlichkeit sein.
- Vermeiden Sie das Telefonieren in der Öffentlichkeit.
- Verzichten Sie auf das Tragen von Rucksäcken, Handtaschen und Schmuck in der Öffentlichkeit.
- Achten Sie in größeren Menschenansammlungen, etwa auf Märkten, Busbahnhöfen oder in Tanzlokalen auf Geldbörsen und Wertsachen.
- Nehmen Sie Geld nur im erforderlichen Umfang mit und tragen Sie Wertsachen stets verdeckt.
- Lassen Sie Wertgegenstände, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe oder an einem sicheren Ort.
- Nehmen Sie wichtige Dokumente - besonders Ihren Reisepass - nur in Fotokopie mit.
- Leisten Sie bei einem Überfall auf keinen Fall Widerstand und geben Sie Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus.
- Führen Sie stets einen geringen Geldbetrag mit, den Sie in einem solchen Fall leicht greifbar sofort herausgeben können.
- Betreten Sie unsichere Wohngegenden und Armutsviertel nur in Begleitung Ortskundiger.
- Seien Sie besonders vorsichtig in abgelegenen Gegenden, an einsamen Stränden und wenig belebten Straßen. Meiden Sie diese bei Dunkelheit.
- Nehmen Sie Abhebungen von Geldautomaten in geschützten Räumen vor, etwa innerhalb eines belebten Einkaufszentrums. Lassen Sie sich beim Abheben nicht beobachten.
- Verriegeln Sie während Autofahrten Fenster und Türen und sorgen Sie dafür, dass Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sind. Kaufen Sie nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus.
- Vermeiden Sie generell aggressives Auftreten bei Meinungsverschiedenheiten.
- Führen Sie Ausflüge nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durch.
- Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks genauestens.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Klima. Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen, Starkregen und Überschwemmungen zu rechnen.
Die Dominikanische Republik befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und Nachrichten z.B. des COE.
- Achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center und beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Informieren Sie sich ggf. beim dominikanischen Krisenreaktionszentrum COE (Centro de Operaciones de Emergencias), das auch eine App („AlertaCOE“/für iOS im App Store)mit aktuellen Informationen zu Gefährdungslagen der einzelnen Provinzen bietet.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Dominikanische Republik gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Quote an Verkehrstoten. Die Gefahr, im Straßenverkehr zu Schaden zu kommen, ist die größte Gefahr für ausländische Reisende. Die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht und möglicherweise in Gegenrichtung fahren, sowie durch schwer erkennbare Straßenschäden auf nicht oder schlecht beleuchteten Landstraßen zu Schaden zu kommen, ist bei Dunkelheit sehr viel höher als tagsüber.
Das Straßennetz in der Dominikanischen Republik – auch zwischen den verschiedenen Touristenzentren - ist gut ausgebaut. Straßenschäden sind aber an vielen Orten häufig.
Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht.
Oft haben Autofahrer keinen Versicherungsschutz, manchmal auch keine Fahrerlaubnis. Deshalb ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann es zur vorläufigen Festnahme des Unfallverursachers kommen.
Es kommt immer wieder vor, dass dominikanische Polizisten Touristen in Mietwagen wegen angeblicher Verkehrsdelikte anhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern.
- Fahren Sie möglichst nie bei Dunkelheit.
- Rechnen Sie stets mit einer aggressiven Fahrweise und der Nichtbeachtung von Verkehrsregeln durch andere.
- Achten Sie bei Anmietung eines Kraftfahrzeuges auf ausreichenden Versicherungsschutz, da der Mieter verpflichtet ist, bei Diebstahl des Fahrzeugs dessen Wert zu ersetzen.
- Rufen Sie bei einem Unfall die Polizei und lassen Sie die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten - auch Namen von Zeugen – aufnehmen.
- Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, dann bewahren Sie Ruhe. Zeigen Sie Ihre Ausweispapiere ohne Diskussion vor.
- Verweigern Sie die Zahlung eines Bußgeldes nicht grundsätzlich, jedoch bestehen Sie auf die Aufnahme der Personen- und Fahrzeugdaten sowie auf einen Strafzettel, der dann bei einer Bank beglichen werden kann.
- Verlangen Sie ggf. Namen und Dienstgrad des Polizisten und seiner Dienststelle oder bitten Sie um die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Santo Domingo, der Reiseleitung oder der Mietwagenfirma.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird für einen touristischen Aufenthalt anerkannt. Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins ist dennoch empfehlenswert.
LGBTIQ
Homosexualität ist nicht strafbar. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist aber insbesondere in ländlichen Gegenden nicht sehr ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringen Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden in der Regel mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Haftstrafen müssen in der Regel unter schwierigsten Bedingungen vor Ort verbüßt werden.
Beim Erwerb von Immobilien kann es vorkommen, dass der Verkäufer tatsächlich nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Fälle von Betrug im Umfeld von Immobiliengeschäften kommen immer wieder vor.
- Seien Sie misstrauisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.
- Lassen Sie sich beim Immobilienerwerb unbedingt durch seriöse Rechtsanwälte vor Ort beraten und während des Erwerbsprozesses begleiten.
- Handeln Sie beim Immobilienerwerb niemals übereilt.
- Überweisen Sie kein Geld an Personen bzw. Firmen, deren Identität oder Seriosität nicht geklärt ist.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Dominikanische Peso (DOP). In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert. Der Umtausch von Euro ist in Banken und Wechselstuben vor Ort möglich. Dabei kommt es vor, dass der Umtausch von 200 oder 500 EUR-Scheinen ablehnt wird. Es gibt zahlreiche Geldautomaten, an denen mit Kredit- und bestimmten Bankkarten – aber in der Regel nicht mit EC-Karten - Bargeld abgehoben werden kann.
- Tauschen Sie Devisen nur bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung um.
- Nehmen Sie für den Umtausch in die Landeswährung keine Banknoten mit sehr hohem Wert mit. Gut geeignet sind 50-EUR-Scheine.
- Tauschen Sie Devisen nicht auf der Straße, da bei einem solchen Tausch die Gefahr des Betrugs, des Herausgebens von Falschgeld oder Währungen anderer Länger mit geringem Wert gegeben ist.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Anmerkungen
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts vorweisen. Diese Regelung ist zunächst bis zum 30. November 2023 befristet. Zudem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.
Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.
Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.Längerfristiger Aufenthalt
Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich.
Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen.
Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörde kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.
Minderjährige
Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder die (auch) die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten in einem solchen Fall allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung der Sorgeberechtigten bzw. des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.
Heimtiere
Für die Einreise mit Heimtieren ist ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, welches innerhalb von 72 Stunden vor Abflugdatum ausgestellt wurde. Dieses muss den Namen und die Adresse des Besitzers sowie die vollständige Identifizierung des Tieres enthalten und zertifizieren, dass das Haustier frei von ansteckbaren Krankheiten ist, gegen Tollwut geimpft wurde, gegen interne und externe Parasiten behandelt wurde und aus einem Gebiet kommt, in dem in den letzten 60 Tagen keine für die Art bedeutsamen Krankheiten aufgetreten sind.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Diphterie
In Zusammenhang mit rückläufigen Impfungen gegen Diphtherie sind bis zum 18. April 2021 12 Fälle von Diphtherie mit 9 Todesfällen in der Dominikanischen Republik aufgetreten. Betroffen sind Kinder im gesamten Land.
Diphtherie ist eine bakterielle Erkrankung, die durch Tröpfchen übertragen wird, und über ein Toxin zu schweren Atemwegsbeschwerden, Herz-, Nieren- und Nervenerkrankungen führen kann. Unbehandelt verläuft die Hälfte der Fälle tödlich.
- Überprüfen Sie vor einer Reise in die Dominikanische Republik Ihren Impfstatus und lassen Sie ggf. eine Auffrischimpfung durchführen.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Die Malariafälle haben sich 2020 mehr als verdoppelt: von etwas mehr als 300 (2019) auf 657 (2020). Fast 50% der Fälle wurden in Los Tres Brazos, Santo Domingo West, gemeldet. Weitere Inzidenzgebiete sind La Ciénaga, die Gegend um Hato Nuevo, Nigua und La Guáyiga. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um die potentiell gefährliche Malaria tropica durch Plasmodium falciparum.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Ciguatera
Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe auch Ciguatera.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
Tollwut
In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden, siehe Tollwut.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z.T. auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.
Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können.
Es existiert in der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus.
Im Erkrankungsfall finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Klären Sie bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus, zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten.
- Lassen Sie sich von der Klinik verbindlich bestätigen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Sicherheitslage; COVID-19
Sicherheit – Innenpolitische Lage
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
Sicherheitslage
Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.
Im Norden Kosovos ist die Lage aufgrund von politischen Zuspitzungen zwischen Kosovo und Serbien seit einiger Zeit angespannt. Seit Ende Mai 2023 kam es mehrfach zu Demonstrationen, Sachbeschädigungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen auch Dutzende von KFOR/NATO-Soldaten sowie mehrere Zivilisten und Polizisten verletzt wurden.
Die kosovarische Polizei und KFOR haben ihre Präsenz in den betreffenden Gebieten verstärkt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt, die auch Ausländer betreffen können.
Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie Reisen in den Norden Kosovos. Falls Sie sich in den genannten Gebieten aufhalten, verzichten Sie möglichst auf Fahrten im Norden Kosovos.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
- Nutzen Sie für den Grenzübertritt zwischen Kosovo und Serbien möglichst Alternativen zu den Grenzübergängen Jarinje, Brnjak und Merdare.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kosovos.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingte Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Sicherheit
Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im Norden Kosovos ist die Lage aufgrund des serbisch-kosovarischen Disputs um Kfz-Kennzeichen zunehmend angespannt. Seit Anfang November 2022 versieht ein Großteil der kosovo-serbischen Polizisten den Dienst nicht mehr, was zusammen mit ggf. zunehmender Präsenz kosovo-albanischer Polizisten in den mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Gebieten zu einer erhöhten Gefahr gewaltsamer Vorfälle führt. Obwohl EULEX und KFOR ihre Präsenz in den betreffenden Gebieten verstärkt haben, gab es seit Ende Mai 2023 mehrfach sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die auch Zivilpersonen betrafen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Vorfällen kommt, die auch Ausländer betreffen und die allgemeine Bewegungsfreiheit einschränken können.
Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.
In Pristina und anderen Städten des Landes kann es gelegentlich zu Demonstrationen und damit zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit kommen.
In allen anderen Landesteilen Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig und stabil. Teilweise gewalttätige Protestaktionen der Opposition gegen die Regierung haben sich seit dem ersten Halbjahr 2016 nicht mehr ereignet, das Potential für solche Proteste besteht aber weiterhin.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Dennoch bleibt ein Restrisiko beim Verlassen von befestigten Straßen und befahrenen Wegen.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
- Verlassen Sie befestigte Straßen und ständig befahrene Wege nicht.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Nutzen Sie für den Grenzübertritt zwischen Kosovo und Serbien möglichst Alternativen zu den Grenzübergängen Jarinje, Brnjak und Merdare.
Kriminalität
Organisierte Kriminalität ist weit verbreitet. In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Die Kriminalität und der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl oder Handtaschenraub kommt nur vereinzelt vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen sowie am Flughafen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Kosovo befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss.
Das Klima ist gemäßigt kontinental mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Straßenzustand in Kosovo ist vielerorts schlecht: Die mindere Qualität des Straßenbelags (ausgenommen Autobahnen) sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordert höchste Aufmerksamkeit.
Für Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo ist an der Grenzübergangsstelle eine örtliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Eine entsprechende Police kann auch vorab über Byroja Kosovare e Sigurimit abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die Grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt.
- Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig.
Führerschein
Der deutsche Führerschein im EU- bzw. Kartenformat wird ohne weiteres akzeptiert.
LGBTIQ
Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Im täglichen Leben und insbesondere außerhalb der Hauptstadt treten LGBTIQ-Aspekte kaum in Erscheinung. Die Gesellschaft ist konservativ geprägt und das gesellschaftlich allgemein akzeptierte Leitbild ist die Ehe zwischen Mann und Frau. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der kosovarischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) sind grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; so führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.
Geld/Kreditkarten
In Kosovo ist der EUR offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich, nicht jedoch mit deutschen Bankkarten. Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Auch an Geldautomaten ist die Nutzung von Kreditkarten zur Bargeldabhebung möglich, die Nutzung deutscher Bankkarten dagegen oft nicht.
- Beachten Sie bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.Visum
Deutschen Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Innenministerium, Abteilung DCAM, Referat für Ausländer, Visa und Aufenthaltserlaubnis zu stellen (Departamenti per Shtetesi, Azil dhe Migracion, Divizioni per te Huaj, Viza dhe Lejeqendrimi, Rr. Luan Haradinaj p. n., 10 000 Pristina).
Ausreise über Serbien
Da die serbischen Behörden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien keine Einreisestempel erteilen, kann man aus Kosovo kommend nur dann über Serbien ausreisen, wenn die Einreise zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgte und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, z. B. wenn zwischenzeitlich eine Reise in einen Drittstaat erfolgte und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien getätigt wurde.
Kosovarische Grenzübertrittstempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und von ihnen zumeist unkenntlich gemacht.
- Sofern Sie keinen kosovarischen Einreisestempel in Ihrem Reisepass wünschen, teilen Sie dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mit. Im Übrigen können Sie mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einreisen.
- Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise Serbien.
- Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und kosovarische Wurzeln haben, beachten Sie bitte, dass Sie von den serbischen Behörden unter Umständen als serbische(r) Staatsangehörige(r) behandelt werden.
Minderjährige
Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die ohne ihre Sorgeberechtigten ein- oder ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten des Inhalts, dass sie die vorgesehene Reise gemeinsam mit einer näher zu bezeichnenden Begleitperson unternehmen dürfen. Der Erklärung sollten Kopien der Geburtsurkunde der betroffenen Minderjährigen und der Ausweise / Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen beigefügt werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 EUR müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.
Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:
- Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
- 50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette
- Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- EUR.
Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.
Die Einfuhr ärztlich verschriebener Medikamente unterliegt keiner Einschränkung. Gleiches gilt für Sport- und Campingartikel sowie elektronisches Zubehör.
Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden. Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften sind bei Kosovo Customs zu finden.
Bei der Einfuhr von für humanitäre Zwecke bestimmten Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen; ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.
Heimtiere
Bei der Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen Sie einen Nachweis über eine Impfung gegen Tollwut vorlegen. Die Impfung darf nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 12 Monate sein. Zum Nachweis, dass das Tier frei von Krankheiten ist, die sich auf den Menschen übertragen können, sollte eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung neueren Datums mitgeführt werden.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition , z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kosovo zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
- wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber
- Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Krim- Kongo- Hämorrhagische–Fieber (CCHF)
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das durch Zecken übertragene CCHF auf.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kosovo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Gewaltsame Ausschreitungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
Gewaltsame Ausschreitungen
Nach der Verurteilung von Oppositionspolitiker Ousmane Sonko in einem Strafverfahren kommt es derzeit insbesondere im Großraum Dakar und Ziguinchor (Casamance) zu gewaltsamen Ausschreitungen und Brandanschlägen, die laut Medienberichten bereits Todesopfer gefordert haben. Zahlreiche Verkehrsverbindungen sind unterbrochen, u.a. auch die Straßen- und Bahnverbindungen zum Flughafen Dakar. Mit weiteren Ausschreitungen muss gerechnet werden.
- Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen weiträumig fern.
- Beschränken Sie Fahrten im Land auf das Notwendige.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
- Tragen Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der senegalesischen Regierung und der senegalesischen Botschaft in Berlin.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einige Einrichtungen, etwa des Gesundheitswesens, bestehen weiterhin auf das Tragen einer Maske und weisen darauf vor Betreten entsprechend hin.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Sicherheit
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali und zum südlichen Teil von Mauretanien im Département Matam wird abgeraten.
Terrorismus
In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.
Senegal selbst blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont. Die Regierung hat in Reaktion auf die volatile Lage in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.
- Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Dakar und in den größeren Städten des Landes sind auch nicht angekündigte Demonstrationen jederzeit möglich.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
In der Region Casamance gingen die senegalesischen Streitkräfte in Nord Sindian (département de Bignona) im Grenzgebiet zu Gambia im Frühjahr 2022 gegen Stellungen von Rebellengruppen vor.
Die Entminung in den Wäldern im Grenzgebiet zu Gambia und Guinea-Bissau ist noch nicht abgeschlossen.
- Verzichten Sie möglichst auf Reisen in die Grenzgebiete der Casamance zu Gambia und Guinea-Bissau abseits der Hauptrouten, verlassen Sie asphaltierte Straßen dort nicht und seien Sie insbesondere in entlegenen Gebieten besonders vorsichtig.
- Vermeiden Sie bei notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali das Verlassen der Hauptstraßen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in Teilen Dakars vor, auch von Dieben auf Motorrädern. Der Place de l`Indépendance und der Gorée-Pier ist ein bevorzugtes Ziel von Taschendieben.
Landesweit kann es zu Belästigungen durch Händler, Obdachlose, selbsternannte Touristenführer sowie zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen und seltener zu gewalttätigen Übergriffen kommen. Es gibt Berichte über kriminelle Übergriffe bei Nacht.
Es besteht neben Internetbetrügereien (Scams) eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen. In der Vergangenheit wurden mehrere Deutsche, die ihre senegalesische Internet-Bekanntschaft besuchen wollten, von angeblichen Familienmitgliedern oder Freunden der Frau teilweise über mehrere Tage hinweg festgehalten und erst gegen Zahlung nicht unbeträchtlicher Geldbeträge wieder freigelassen.
- Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten und auf dem Gorée-Pier besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht subtropisches Klima. Im nördlichen Teil des Landes (Sahelzone) dauert die jährliche Regenzeit üblicherweise von ca. Juli bis September, in der subtropischen Casamance in der Regel von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen und starken Stürmen kommen, wodurch es zu Zerstörungen kommen kann, die einzelne Abschnitte des Landes zeitweise unzugänglich machen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
2019 wurde bei Farafenni/Mansa Konko die erste Brücke über den Gambia-Fluss eingeweiht, die das Reisen zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil Senegals wesentlich verkürzt. Die Brücke ist mautpflichtig, das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Gambia-Fluss nur per Fährverkehr überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.
Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée kontrollieren Sicherheitskräfte beim Betreten des Hafens in Dakar Ausweise.
Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allrad oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich.
Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem Zustand.
Die Verhaltensnormen der Verkehrsteilnehmer unterscheiden sich teils deutlich von denen in Deutschland, das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrssicheren Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen.
- Überprüfen Sie daher die Wetterlage vor Antritt einer Reise.
- Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Nehmen Sie bei Benutzung der Fähre von Dakar zur Insel Gorée und bei Benutzung der Brücke über den Gambia-Fluss Ihren Reisepass mit.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Senegal ist grundsätzlich tolerant.
- Kleiden Sie sich möglichst nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde mehrfach angewendet.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.
Geld/Kreditkarten
Währung ist der Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Bankkarten gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die senegalesische Botschaft in Berlin.Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst vor kurzem ausgestellt wurden.
Minderjährige
Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine französischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500,- €) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750,- €) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden.
Einfuhr eines Fahrzeugs
Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten bekannten Bestimmungen sind im Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ abrufbar. Weitere und verbindliche Informationen enthält die Website der senegalesischen Zollbehörde.
Zollvergehen werden hart (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.
Heimtiere
Für die Einreise mit Haustieren ist eine vorherige Genehmigung der senegalesischen Zollbehörden erforderlich. Nähere Informationen bietet die Agence de l'information de l'Etat.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dennoch dringend empfohlen, da Senegal Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch bei ausschließlichem Aufenthalt auf einem Flughafen in einem Gelbfiebergebiet.
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen im Senegal. Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt im Senegal ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Krankheit
Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Eine passive Impfung mit Tollwutimmunglobulin nach Biss oder Kontakt ist nur in Dakar im Institut Pasteur erhältlich.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. im Senegal-Fluss) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in offenen Süßwassergewässern und auch im Senegal-Fluss konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika.
Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden.
Planbare Operationen sollten in Deutschland durchgeführt werden. Für den Notfall kommen verschiedene Kliniken in Dakar in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Benin: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Regierung von Benin.
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Eine generelle Testpflicht für die Ausreise besteht nicht.
Beschränkungen im Land
Für Benin gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
- Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Sicherheit
Von Reisen
- in die Departements Atakora und Alibori nördlich der Linie Boukoumbé – Toukountouna – Kérou – Kandi – Segbana (einschließlich der Nationalparks „W“ und Pendjari und ihrer Randgebiete sowie der Städte Tanguieta und Kandi),
- in die Grenzgebiete zu Nigeria im Departement Borgou nördlich der Stadt Nikki
wird dringend abgeraten, siehe auch Teilreisewarnung Burkina Faso und Niger.
Terrorismus
Auf burkinischer, nigerianischer und nigrischer Seite der beninischen Landesgrenzen sind weiterhin terroristische Aktivitäten zu verzeichnen.
Zwei europäische Besucher wurden 2019 aus dem Pendjari Park im Norden Benins nach Burkina Faso entführt; ihr lokaler Führer wurde in unmittelbarer Nähe zur Grenze tot aufgefunden. Im gesamten Gebiet nördlich der Linie Boukoumbé – Toukountouna – Kérou – Kandi – Segbana in den Departements Atakora und Alibori besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Seit 2021 kam es in den Departements Atakora und Alibori zu mehreren tödlichen Anschlägen auf Militär, Polizeistationen und Nationalpark-Ranger. Im Mai 2023 kam es im Norden Benins im Randgebiet des Nationalparks Pendjari zu einem Angriff auf Zivilisten, bei dem mehr als zehn Menschen getötet wurden. Sicherheitskräfte sind in Alarmbereitschaft. Es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
- Seien Sie in der gesamten nördlichen Region besonders vorsichtig.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im Norden Benins kommt es immer wieder zu teils gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Viehzüchtern und der sesshaften, ackerbautreibenden Bevölkerung.
- Seien Sie besonders vorsichtig, und verfolgen Sie genau die Sicherheitslage bei Aufenthalten in dieser Region.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt es in Großstädten gelegentlich auch zu Überfällen. Die Gefahren sind insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und auf unbeleuchteten Straßen, in Cotonou am Strand, auf dem Dantokpa-Markt in den Morgen- und Abendstunden sowie nahe dem Hafen und an Bahnhöfen besonders hoch.
Bei Fahrten auf Motorradtaxis besteht neben einer hohen Unfallgefahr auch eine erhöhte Überfallgefahr.
Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen gelegentlich zu Überfällen, bei denen auch Personen verletzt werden.
- Seien Sie bei Reisen in den Norden besonders vorsichtig.
- Unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge und meiden Sie den Strand von Cotonou und den Dantokpa-Markt auch in den frühen Morgen- und Abendstunden.
- Verzichten Sie auf Fahrten mit Motorradtaxis.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen, an Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Norden herrscht trockenes Süd-Sahel-Klima; im Süden ist es tropisch feucht.
Die Regenzeit geht im Süden des Landes von April bis Mitte Juli und von Mitte September bis Oktober, im Norden von Juni bis September. In dieser Zeit kann Starkregen zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen und Straßen und Brücken unpassierbar machen.In der Trockenzeit von Dezember bis März können Sandstürme aus den Wüstengebieten auftreten.
Baden im Meer ist außerhalb geschützter Bereiche lebensgefährlich. Starke Unterströmungen und die hohe Brandung fordern in Benin alljährlich Menschenleben.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis.
- Tragen Sie bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm.
- Fahren Sie stets mit verriegelten Türen.
- Sehen Sie von nächtlichen Überlandfahrten aufgrund der hohen Unfallgefahr ab.
- Fahren Sie im Straßenverkehr angepasst und vorsichtig.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
LGBTIQ-Beziehungen werden in der beninischen Gesellschaft zwar nicht wertgeschätzt, jedoch toleriert. Seit Einführung des neuen Strafgesetzbuches im Jahr 2019 stehen diese Beziehungen nicht mehr unter Strafe.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strikt verfolgt.
- Fotografieren Sie Menschen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
- Üben Sie die gebotene Rücksicht, insbesondere auch beim Fotografieren in/von religiösen Kultstätten der in Benin verbreiteten Naturreligion („Voodoo“).
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (XOF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich. Es gibt nur recht wenige Geldautomaten, vor allem in der Metropole Cotonou, und die vorhandenen Geldautomaten fallen häufig aus, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung Benins oder als e-Visa beantragt werden muss. Die Beantragung des Visums sollte mindestens sieben Tage vor Abflug erfolgen. Das e-Visum kann anschließend selbst ausgedruckt werden und muss bei Einreise und während des Aufenthalts auf Anforderung zusammen mit dem Reisepass vorgezeigt werden. Auch bei Ausreise wird das e-Visum erneut kontrolliert.
Bei der Beantragung des Visums müssen Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden grundsätzlich keine Visa mehr erteilt.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000 XOF fällig.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mit sich führen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von zwei Mio. XOF (ca. 3.000 EUR) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf 500.000 XOF (ca. 760 EUR) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.
Heimtiere
Bei Einreise mit einem Heimtier wird eine amtstierärztliche Bescheinigung (mit franz. Übersetzung) sowie Tollwutimpfung verlangt. Es empfiehlt sich, vor der Einreise eine serologische Tollwutuntersuchung durchführen zu lassen, die im Impfpass dokumentiert wird, um später Probleme auch bei der Ausreise bzw. Wiedereinreise nach Europa zu vermeiden.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Die Impfung ist auch aus medizinischen Gründen dringend empfohlen, da Benin Gelbfieberinfektionsgebiet ist.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischungsimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Poliomyelitis.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Mpox (Affenpocken)
In Teilen Westafrikas, so auch in Benin, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.
Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird sowohl über Nagetiere, Affen und Schimpansen als auch über Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.
Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.
- Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
- Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
- Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Mpox.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt in Benin ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Lassa-Fieber
Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. Wiederholt werden in Benin Lassavirusinfektionen nachgewiesen.
Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Lassa-Fieber.- Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
- Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Liberia: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test nur dann vorzulegen, wenn das Zielland diesen verlangt. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Sicherheit
Terrorismus
Terrorismus spielt bislang in Liberia keine Rolle. Aufgrund von terroristischen Vorkommnissen in der Region kann eine Gefährdung Liberias in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Für den 10. Oktober 2023 sind Präsidentschafts- und Parlamentswahlen geplant. Landesweit kann es vor und nach den Wahlen zu zahlreichen politischen Kundgebungen von Regierungs- und Oppositionsparteien kommen. Proteste, Auseinandersetzungen und gewaltsame Zusammenstöße rivalisierender Gruppierungen mit Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden.
Die Sicherheitslage in Liberia ist zwar unter Kontrolle, aber weiterhin fragil. Es besteht vielerorts noch eine Gefahr durch Minen.
- Seien Sie bei Reisen nach Liberia besonders vorsichtig.
- Verlassen Sie Straßen und Wege nicht unnötig und beachten Sie Warnschilder.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalität ist in Monrovia und in geringerem Maße auch in anderen Städten Liberias hoch. Es kommt zu Kleinkriminalität wie Diebstahl und Handtaschenraub, aber auch zu bewaffneten Überfällen. Besondere Vorsicht ist im Umfeld der Kunsthandwerksmärkte in der Nähe von internationalen Hotels geboten.
Es wird immer wieder von Überfällen bei Fahrten von und zum Roberts International Airport berichtet, der außerhalb von Monrovia liegt. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Am Flughafen Monrovia gibt es ein Flughafenhotel mit internationalem Standard.
Sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen werden häufig gemeldet.
- Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge in der Stadt.
- Seien Sie als allein reisende Frau besonders umsichtig.
- Organisieren Sie Ihre Abholung am Flughafen frühzeitig und vermeiden Sie Nachtfahrten.
- Bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber wartenden an Taxiständen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen auf die Straße mit und zeigen Sie diese insbesondere nicht in der Öffentlichkeit.
- Meiden Sie größere Menschenmengen.
- Dort, wo Sie größere Menschenmengen nicht meiden können, wie z.B. am Flughafen, seien Sie besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.
In der Regenzeit von Mitte Mai bis Ende November führen Starkregenfälle immer wieder zu unpassierbaren Straßen. Bestimmte Landesteile können dann vorübergehend auf dem Landweg nicht erreichbar sein.
Im Atlantik gibt es starke ablandige Strömungen (rip currents), die Badende mit sich reißen können. Außer in geschützten Buchten kann das Schwimmen lebensgefährlich sein.
- Schwimmen Sie nicht im offenen Meer, sondern bleiben Sie im flachen Wasser.
- Versuchen Sie nicht, gegen die Strömung das Ufer zu erreichen, sollten Sie in eine Strömung geraten.
- Schwimmen Sie stattdessen parallel zum Ufer, bis Sie einen strömungsfreien Abschnitt erreichen.
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Mangels Kanalisation ist das Meer im Stadtgebiet von Monrovia stark verschmutzt.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in Monrovia kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Accra/Ghana zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Die meisten Straßen außerhalb Monrovias sind nicht asphaltiert. Motorräder, die oft auch als Taxi unterwegs sind, sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt. Motorradfahrer tragen häufig keine Sturzhelme, was bei Unfällen zu schweren Verletzungen führen kann.
Beim Besuch der Nationalparks Nimba und Grebo-Sapo ist die Begleitung durch ausgebildete „Park Ranger“ vorgeschrieben.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie Mitfahrten auf Motorradtaxis.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Hindernisse oder Schlaglöcher tauchen oftmals erst im letzten Moment auf. Während der Regenzeit ist es außerdem oft unmöglich einzuschätzen, wie tief Schlaglöcher sind.
- Fahren Sie über Land möglichst nicht alleine, sondern zu zweit oder im Konvoi.
- Unternehmen Sie Touren abseits der Hauptstraßen und Besuche von Nationalparks wie z.B. Nimba, Grebo-Sapo nur mit ortskundigen Führern.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und gilt für die Dauer eines Jahres in Verbindung mit dem nationalen Führerschein.
LGBTIQ
Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in der liberianischen Gesellschaft weiterhin ein strafrechtliches Vergehen und gesellschaftlich nicht akzeptiert, auch wenn in jüngster Zeit keine Fälle einer tatsächlichen strafrechtlichen Verfolgung bekannt geworden sind. Reisende sollten Zurückhaltung üben.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz von und der Handel mit Drogen sind strafbar.
Polizisten und Soldaten sowie polizeiliche und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Zuwiderhandlungen führen meist zu vorläufiger Festnahme, Verhör und einer Geldstrafe.
Geld/Kreditkarten
Hauptlandeswährung für Reisende ist der USD.
Nur in wenigen größeren Hotels stehen stabile technische Verbindungen zur Zahlung mit Kreditkarten (meist nur Visa und evtl. Mastercard) zur Verfügung. Für die Kartenzahlung wird dann oftmals ein Zuschlag von etwa 3,5% erhoben. Andere Einrichtungen, auch kleinere Hotels und Kliniken, bieten theoretisch Kartenzahlungsmöglichkeiten an, die in der Praxis jedoch oft nicht funktionieren.Geldautomaten (ATM) stehen bei einigen größeren Hotels und Banken zur Verfügung, sind jedoch nicht immer funktionsfähig. Es können dann oft nur kleinere Beträge abgehoben werden, so dass aufgrund von erforderlicher Mehrfachziehung evtl. hohe Gebühren anfallen können.
Der Wechsel von EUR oder anderen Währungen in USD ist schwierig und, falls überhaupt möglich, nur zu einem sehr ungünstigen Wechselkurs.- Bringen Sie am besten das für Ihre Reise erforderliche Bargeld in US-Dollar mit.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass:Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis:Nein
- Kinderreisepass:Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei der zuständigen Botschaft von Liberia in Berlin beantragt werden muss.
Nur in Ausnahmefällen kann die Erteilung eines Visums bei der Einreise am Flughafen erfolgen. Dies muss jedoch vor der Einreise beim liberianischen Immigrationsbüro arrangiert werden.Minderjährige
Bei minderjährigen Alleinreisenden ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern/des Vormundes zur Reise in englischer Sprache erforderlich.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Beträgen in Höhe von mehr als 10.000 USD (oder Gegenwert in anderen Währungen) ist im Zollformular zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen ist verboten.
Heimtiere
Die üblichen internationalen Gesundheitszeugnisse und Impfnachweise für Haustiere werden in Liberia anerkannt.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Liberia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Hier ist insbesondere auf einen bestehenden Masernimpfschutz (MMR-Impfstoff) zu achten, da derzeit vermehrt Masernfälle im Osten des Landes (Nimba County) gemeldet werden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Mpox (Affenpocken)
In Teilen Westafrikas, so auch in Liberia, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.
Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird über Nagetiere, Affen und Schimpansen (Tierprodukte), aber auch Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug von infizierten Personen übertragen.
Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.
- Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
- Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
- Für weitere Information beachten Sie die Hinweise in Mpox.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt in Liberia ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera tritt immer wieder vor allem im urbanen Großraum Monrovias auf, in den letzten Jahren jedoch seltener. Es wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Lassa-Fieber
Lassa-Fieber ist eine virale Erkrankung, die in Liberia endemisch ist. Menschen stecken sich i.d.R. durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten an. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf kann jedoch von einer Blutungsneigung bis hin zu Schock und Multiorganversagen führen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%. Eine frühe Diagnose und Therapie sind essentiell. Eine Impfung existiert nicht, siehe Lassa-Fieber.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu Ratten, verzehren Sie kein „bush meat“ (gewilderte Tiere) und achten Sie auf eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. Landesweit besteht in Liberia ein hohes Risiko für Bissverletzungen, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung auch in Monrovia ist aufgrund des Mangels an Fachärzten begrenzt. AMI Liberia bietet eine Notfallversorgung in Monrovia und Zugang zur Evakuierung auf dem Land- und Luftweg innerhalb Westafrikas.
Nur wenige Apotheken führen ein sehr begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente u. a. europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Gesundheit – Aktuelles: COVID-19
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
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Demonstrationsaufrufe des Oppositionsbündnisses „Azimio“
Im März 2023 fanden an verschiedenen Orten Kenias Demonstrationen statt. Aufgerufen hierzu hatte das Oppositionsbündnis „Azimio“ des bei den letzten Wahlen unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Odinga.
Im Rahmen der Demonstrationen kam es bei Zusammenstößen mit den kenianischen Sicherheitskräften zu mehreren Verletzten und zwei Todesopfern.
Nach dem zwischenzeitlichen Aussetzen der Protestaktionen im April 2023 hat das Oppositionsbündnis „Azimio“ ab Mai 2023 wieder zu landesweiten Demonstrationen aufgerufen, in Nairobi voraussichtlich an folgenden Orten:
- Moi Avenue
- Kenyatta Avenue
- Haile Selassie Avenue
- Harambee Avenue
Proteste und Demonstrationen sowie ggf. gewalttätige Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften können auch an weiteren Orten nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Meiden Sie in Nairobi die oben genannten Straßenzüge, den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Verstärkte polizeiliche und militärische Maßnahmen in der North-Rift-Region
Polizei und paramilitärische Kräfte verfolgen aktuell verstärkt bewaffnete Banden, die sich im Norden des Landes in schwierigem Gelände, abgelegenen Schluchten, Hügeln und Wäldern zurückgezogen haben.
Alle Bewohner und sonstigen Personen, die sich in einem der unten genannten Gebiete aufhalten, wurden am 12. März 2023 von den kenianischen Behörden aufgefordert, die nachfolgenden Gebiete unverzüglich zu verlassen:
- Korkoron Hills, Tandare Valley und Silale Gorges in Baringo County;
- Mukogodo Forest, Kamwenje, Warero und Ndonyoriwo, Lekuruki Hills, Losos und Kiape Caves und Sieku Valley in Laikipia County;
- Ltungai Conservancy, Longewan, Nasuur, Lochokia und Lekadaar Escarpmenst, Lolmolok Caves, Pura Valley, Malaso Escarpment und Suguta Valley in Samburu County;
- Kapebok, Nakwamoru, Lebokat, Ombollion, Nadome und Kamur Caves in Turkana County sowie Turkwell Escarpment an der Schnittstelle zu West Pokot und Turkana Counties.
Von Reisen in die oben genannten Gebiete wird derzeit dringend abgeraten.
Bei Reisen in andere Gegenden der North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird darüber hinaus derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe Sicherheit - Kriminalität.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Derzeit besteht keine Impfnachweis- oder Testpflicht bei Einreise nach Kenia.
Einreisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen jedoch das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Sie müssen sich außerdem kostenpflichtigen Tests, zunächst einem Antigen-Schnelltest, bei positivem Ergebnis einem PCR-Test unterziehen. Bei starken Symptomen besteht die Pflicht zur Selbstisolation.
Ausreise und Transit
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Sicherheit
Von Reisen in die folgenden Gebiete der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten:
- Korkoron Hills, Tandare Valley und Silale Gorges in Baringo County;
- Mukogodo Forest, Kamwenje, Warero und Ndonyoriwo, Lekuruki Hills, Losos und Kiape Caves und Sieku Valley in Laikipia County;
- Ltungai Conservancy, Longewan, Nasuur, Lochokia und Lekadaar Escarpmenst, Lolmolok Caves, Pura Valley, Malaso Escarpment und Suguta Valley in Samburu County;
- Kapebok, Nakwamoru, Lebokat, Ombollion, Nadome und Kamur Caves in Turkana County sowie Turkwell Escarpment an der Schnittstelle zu West Pokot und Turkana Counties.
Daneben wird von Reisen
- in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu,
dringend abgeraten.
Von nicht erforderlichen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.
Bei Reisen in andere Gegenden in der North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe Sicherheit - Kriminalität.
Terrorismus
In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation hat mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der ATMIS-Mission (ehemals AMISOM-Mission) in Somalia gedroht.
Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. So erfolgte 2019 ein Anschlag auf den DusitD2-Hotel- und Bürokomplex; 2020 ein Selbstmordanschlag auf ein kenianisches Militärlager in der Provinz Lamu.
Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias, einschließlich der Provinz Lamu, wird wegen terroristischer Aktivitäten dringend abgeraten.
Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen.
Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion mit Ausnahme der touristischen Einrichtungen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
- Vermeiden Sie unbedingt Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, einschließlich Kiwayu und die Küstenregionen nördlich von Pate Island, sowie nicht erforderliche Reisen nach Lamu Island und Manda Island.
- Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
- Suchen Sie für unvermeidliche Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - unbedingt den Schutz in einem bewachten Konvoi.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen kommen vor, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.
In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.
In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie bitte aus diesem Grund größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Bei Reisen in die North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe Sicherheit.
Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region zurzeit als besonders gefährdet erklärt und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt.
Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien
- Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts-und Aufenthaltsorte auf.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings“.
Auch bei organisierten „Slum-Touren“ ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.
In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.
In jüngster Zeit ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, nach Verabredungen zu sexuellen Handlungen über Dating-Plattformen gekommen.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks und Samburu gemeldet.
Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.- Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
- Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
- Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
- Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
- Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit, tragen Sie diese keinesfalls sichtbar.
- Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Seit Ende September 2022 kam es bisher zu mindestens drei Raubüberfällen gegen deutsche Staatsangehörige, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht beziehungsweise eine Schusswaffe als Hiebwaffe benutzt wurde.
- Meiden Sie daher entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
- Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas“ (Motorradtaxis).
- Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die deutsche Botschaft.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.
- Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
Natur und Klima
Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Das Klima ist an der Küste tropisch, das Hochland und Zentrum des Landes ist subtropisch, der Norden und Nordosten semi-arid und arid.
Extreme Trockenheit und Dürre kann die östlichen, nordöstlichen, aber auch Küstenregionen betreffen.
In den Regenzeiten, die üblicherweise von Oktober bis November und von Ende März bis Mitte Juni gehen, können starke Regenfälle Überflutungen und Erdrutsche sowie Schäden an der Infrastruktur verursachen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorad-Taxis „Boda-Boda“.
Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ und insbesondere am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher „flying safaris“- entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.
Öffentliche Busse oder „Matatus“ genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda"-genannten Motorrad-Taxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.Bei Safaris lokaler Anbieter führen ein offensiver Fahrstil, die Übermüdung oder nur bedingte Geländetauglichkeit der Kleinbusse regelmäßig zu schweren Unfällen.
Bei der Buchung von Ausflügen bei kleineren lokalen Anbietern wurden Leistungen in Einzelfällen nach Vorkasse von Reisenden nicht erbracht und Beträge nicht zurückerstattet.- Verzichten Sie im Zweifel bei Überlandfahrten auf öffentliche Busse, „Matatus“ und „Boda-Bodas“, sondern nutzen Sie lieber lizensierte Taxis.
- Planen Sie die Route und die Fahrtzeit bei selbst organisierten Fahrten so, dass Sie Ihr Ziel noch bei Tageslicht erreichen.
- Informieren Sie sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit Safarianbietern und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt möglichst, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden, weisen Sie Fahrer bei risikoreicher Fahrweise ggf. vehement auf einen angemessenen Fahrstil hin.
- Führen Sie Wanderungen in Abhängigkeit von Gelände und Fauna möglichst mit einem ortskundigen, vertrauenswürdigen oder beim Kenya Wildlife Service registrierten Wanderführer durch.
- Vergewissern Sie sich bei Buchungen über lokale Reiseveranstalter über die Seriösität des Unternehmens.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen. Homosexualität ist weitestgehend tabuisiert.
Es ist nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere gegenüber Homosexuellen gekommen.- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert und sollten nicht im Reisegepäck mitgeführt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies betrifft auch Elfenbeinprodukte, die vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden.
Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Beschädigung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, der Nichtraucherschutz wird inzwischen strenger kontrolliert und verfolgt.
Die Einfuhr (inklusive Tabak) und das Rauchen von Wasserpfeifen sind verboten.
Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u. U. sogar Haft.
- Führen Sie keine Plastiktüten nach Kenia ein.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kenya-Shilling (KES). Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und Bankkarten europäischer Banken abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Bank bis maximal 40.000 KES abgehoben werden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in 1-USD-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z. B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis:Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass:Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig.Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Die Gebühr beträgt 51 USD.
Visa können nur über das elektronische Visasystem beantragt werden.
Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind beim Department of Immigration Services und bei der Botschaft der Republik Kenia erhältlich.
Die kenianischen Behörden raten dringend von der Nutzung anderer Online-Anbieter mit zum Teil betrügerischen Absichten ab.Bei Einreise wird die gewährte Aufenthaltsdauer handschriftlich beim Einreisestempel im Reisepass festgehalten. Typische Einträge sind etwa „1 m“ und „3 m“, was für einen ein- bzw. dreimonatigen Aufenthalt steht. Der bei Einreise gewährte Aufenthaltszeitraum muss nicht dem vorab im Online-Visumverfahren beantragten Zeitraum entsprechen. Visa müssen rechtzeitig beim State Department for Immigration Services, das Büros in mehreren Städten unterhält, verlängert werden.
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda, über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 101 USD.
Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.
Arbeitsaufnahme
Eine Arbeitsgenehmigung ist regelmäßig erforderlich, auch bei Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen oder bei Nichtregierungsorganisation und Praktika. Weitere Informationen bietet das kenianische State Department for Immigration Services.
- Informieren Sie sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution bzw. über eine deutsche Partnerinstitution.
- Thematisieren Sie dabei auch die Sicherheit der Unterbringung. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Das Mitführen einer englischsprachigen, von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen, beglaubigten Einverständniserklärung wird empfohlen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Weitere Informationen bietet die FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).
Heimtiere
Für die Einfuhr von Katzen und Hunden stellt die Botschaft von Kenia in Berlin gegen Vorlage des EU-Heimtierausweises, eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und einer Gebühr eine Einfuhrerlaubnis aus.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land für alle Personen ≥ neun Monaten empfohlen.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in Kenia v.a. in den Küstenregionen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im ganzen Land besteht unter 2.500 m Höhe ein hohes Malaria-Risiko. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 99 % der Fälle nachgewiesen. In Nairobi gibt es nur sehr selten vereinzelte Fälle, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und ist in Kenia endemisch. Die Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht im gesamten Land beim Baden in Süßwassergewässern wie z. B. dem Victoria-See im gesamten Land, siehe auch Schistosomiasis.
- Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie in ganz Kenia konsequent absehen.
Ostafrikanische Schlafkrankheit
Die unbehandelt fast immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Insgesamt ist das Risiko in Kenia sehr gering. Bei unklarem Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
- Schützen Sie sich insbesondere beim Besuch der Nationalparks im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Mückenstichen.
Leishmaniose
In ländlichen Gebieten der Counties Marsabit, Mandera, Garissa, Turkana, West Pokot, Baringo, Isiolo, Wajir, Kitui, Nakuru and Nyandarua gibt es für Reisende ein geringes Risiko einer Leishmaniose. Diese wird durch Sandmücken (Phlebotomen) übertragen und führt zu einer ernsten, unbehandelt meist letztlich tödlich verlaufenden Allgemeininfektion unter Beteiligung der inneren Organe.
- Achten Sie besonders in den o.g. ländlichen Gebieten auf einen ausreichenden Mückenschutz. Schützen Sie sich in der Nacht durch ein feinmaschiges Bettnetz.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich bei Vorerkrankungen bezüglich der akuten Höhenkrankheit von Ihrem Hausarzt beraten.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden bis zum Tod bewirken kann.
- Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher sollten Sie nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen.
- Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material.
Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten und andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen sowie Hundertfüßler vor.
- Achten Sie beim Greifen, Gehen, Sitzen und Liegen auf möglicherweise Gifttiere.
- Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Nairobis ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist allerdings gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind Englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
- Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
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Italien: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Lage in der Emilia-Romagna
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
Lage in der Emilia-Romagna
In einigen Teilen der Region Emilia-Romagna gilt aufgrund nach wie vor hoher Pegelstände und Gewitterwarnung die dritthöchste Warnstufe („gelber Alarm“); die bisher aufgrund der Überschwemmungen geltende höchste Alarmstufe wurde aufgehoben.
Insbesondere im Landesinnern besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen. Es kommt teilweise zu Einschränkungen bei der Nutzung von Straßen im ländlichen Bereich sowie im regionalen Bahnverkehr. Weitere Auskünfte erteilen die lokalen Behörden sowie z.B. das Tourismusbüro der Emilia-Romagna.
- Verfolgen Sie die aktuelle Lage in den lokalen, sozialen Medien sowie in den Verkehrsnachrichten. (auch in englischer Sprache).
- Falls Sie beabsichtigen, demnächst in die betroffenen Regionen zu reisen: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und/oder Ihrer Reiseunterkunft oder dem Tourismusbüro am Urlaubsort auf und erkundigen Sie sich nach der Situation vor Ort.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Beschränkungen im Land
Ausschließlich für den Zutritt von Besuchs- und Begleitpersonen zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel und eine Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
- Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin und nutzen Sie die Tracing-App Immuni.
- Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
- Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Sicherheit
Terrorismus
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.Ä. abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere der Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto“) und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. In jüngster Zeit traten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom sowie Einbrüche in Mailänder Parkhäusern, wie insbesondere im ATM-Parkhaus nahe der Metrostation Lampugnano.
Taschen oder Fotoapparate werden von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern entrissen, in Neapel auch wertvolle Uhren und Schmuck.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und an Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite.
- Verzichten Sie insbesondere in Neapel auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmuck.
- Lassen Sie keine Wertsachen, Ausweise und anderen Gegenstände im Auto zurück, sondern Handschuhfach und ggf. auch eine Kofferraumabdeckung geöffnet, um potentiellen Einbrechern zu zeigen, dass ein Einbruch nicht lohnt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Dürre-Notstand
In den Regionen Emilia Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Lombardei, Piemont, Venetien, Umbrien, Latium, Ligurien, Toskana und den Markengilt seit Juli 2022 wegen extremer Dürre der Notstand.
Erdbeben
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Zwischen August 2016 und Januar 2017 führte eine Serie schwerer Erdbeben der Stärken zwischen 5,0 und 6,5 in Marken und Umbrien zu zahlreichen Todesopfern und erheblichen Schäden.Vulkane
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führte. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel ist zuletzt 1944 ausgebrochen und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.Überschwemmungen, Lawinengefahr, Stürme
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, vor allem in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden.
Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Informieren Sie sich zu aktuellen Erdbeben und vulkanischer Aktivität beim Dipartimento della Protezione Civile.
- Informieren Sie sich im Winter für die Alpen über die Lawinengefahr beim Nationalen Dienst für Schnee- und Lawinenvorhersage bzw. für Triol, Südtirol und Trentino im Euregio-Lawinen.report und beachten Sie Absperrungen. Weitere Informationen bietet z.B. auch der Automobile Club d'Italia ACI.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Bärenvorkommen in der norditalienischen Provinz Trient
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Anfang April 2023 ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
- Beachten Sie stets bei Wanderungen in bewaldeten, insbesondere abgelegenen Gebieten entsprechende Hinweisschilder und Warnungen und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.
- Nützliche Hinweise und Verhaltensregeln im Fall eines Kontakts mit einem Bären oder bei Sichtung eines Bären gibt es auf der Webseite der Südtiroler Landesverwaltung und auf dieser Webseite.
Grenzkontrollen
Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
- Führen Sie stets den Personalausweis oder Reisepass mit, auch für Kinder.
Infrastruktur/Verkehr
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom und Mailand gibt es U-Bahnen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
2020 wurde die neue „San Giorgio“-Brücke in Genua offiziell eröffnet. Die Brücke ist als Teil der Autobahn A10 die wichtigste Verbindung zum und vom Hafen von Genua.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-Links Regel.Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
- Fahren Sie insbesondere im Gebirge und im Kreisverkehr besonders vorsichtig und defensiv.
- Informieren Sie sich z.B. beim ADAC über Verkehrsregeln.
- Beachten Sie Fahrverbote in Innenstädten.
- Nehmen Sie bei längeren Aufenthalten die Ummeldung Ihres Fahrzeugs rasch vor.
- Zahlen Sie Bußgelder möglichst vor Ort.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie“, z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
In Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Versicherungsnachweispflicht in italienischen Skigebieten
Nutzer italienischer Skipisten müssen in Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Geld/Kreditkarten
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt.
Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur noch mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass:Ja
- Vorläufiger Reisepass:Ja
- Personalausweis:Ja
- Vorläufiger Personalausweis:Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass:Ja
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus ist zu beachten, dass jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument benötigt.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Zuletzt wurden Fälle von Chikungunya-Fieber 2017 aus Italien (Region Lazio in und um Rom sowie Städte Anzio, Latina und Guardavalle Marina) gemeldet. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber)
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.
Medizinische Versorgung
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Indien: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Reisen nach Manipur
Sicherheit – Innenpolitische Lage (Nordosten)
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wirdderzeit dringend abgeraten.
Reisen nach Manipur
Im Bundesstaat Manipur kommt es weiterhin zu ethnisch begründeten Ausschreitungen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Erteilung von e-Visa
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von e-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrages bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der e-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden, s. auch Einreise und Zoll (Visum).
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Reisende aus Deutschland unterliegen derzeit keinen pandemiebedingten Beschränkungen.
Aktuelle Informationen zu spezifischen Einreisebestimmungen, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Zufallsprinzip ankommende Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen werden. Bei positivem Testergebnis kann eine Heimquarantäne angeordnet werden.
Ausreise und Transit
Aktuelle Informationen zu spezifischen Einreisebestimmungen, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben, gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Ein-, Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind derzeit nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
- Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
- Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
Sicherheit
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wirdderzeit dringend abgeraten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Unionsterritorium Jammu und Kaschmir
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kommt es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee. Die Aufhebung des Sonderstatus für Jammu und Kaschmir 2019 hat die Sicherheitssituation weiter verschärft. Es finden auch verstärkt bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) statt.
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich
- Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
- Reisen Sie, sofern unbedingt erforderlich, nur auf dem Luftweg nach Srinagar.
- Reisen Sie nicht allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden.
- Reisen Sie nicht per Autostopp und zelten Sie nicht an einsamen Plätzen.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Unionsterritorium Ladakh
Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Einzelne terroristische Aktivitäten sind allerdings nicht auszuschließen. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
- Seien Sie bei Reisen in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
- Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
- Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
In Manipur kommt es seit Anfang Mai 2023 in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften, sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight“). Das Internet wurde abgeschaltet.
- Verschieben Sie Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie sich in Manipur aufhalten, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
- Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
- Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
- Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
- Beachten Sie unbedingt entsprechende Verbote der lokalen Behörden.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht.
- Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf allein reisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
- Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
- Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
- Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei online Buchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.
Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.
Während der Haupt-Monsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Weitreichende Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Flugverkehr sind in dieser Zeit üblich.
Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, Verkehrsregeln nicht immer in gewohnter Weise beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.- Lassen Sie im Straßenverkehr Vorsicht walten.
- Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit über Land möglichst.
- Verhalten Sie sich stets defensiv und zurückhaltend.
- Nutzen Sie für die Taxi-Bestellung Smartphone-Apps oder handeln Sie den Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt aus.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen und Trekking-Touren
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.- Unternehmen Sie Trekking-Touren möglichst mit vertrauenswürdigen Unternehmen und nie allein.
- Achten Sie bei Wanderungen und Trekking-Touren unbedingt auf eine gute Vorbereitung und Ausstattung, die Wetterlage sowie Versicherung auch für einen Notfall.
- Hinterlassen Sie in Unterkünften Ihre Reisepläne und übliche Erreichbarkeiten.
Reisegenehmigungen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Besondere Verhaltenshinweise
Um nicht die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren und bei der Wahl der Bekleidung.
- Orientieren Sie sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Indien nicht mehr strafbar. Der Supreme Court hat am 6. September 2018, nach 158 Jahren den aus der Kolonialzeit stammenden Artikel des indischen Strafgesetzbuchs dazu geändert und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Erwachsenen legalisiert. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren.
Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich.
Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein.
- Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr
Der Besitz von E-Zigaretten und der Handel mit ihnen ist seit 2019 verboten und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rupie (INR). Bank- und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als e-Visa beantragt werden.
Visa bei Einreise (on arrival) sind nicht möglich.
Die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe ist nicht möglich.
Das e-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden, s. Aktuelles. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Es steht eine 24/7-Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).
Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten in Indien wie NGO-Arbeit oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
- Stellen Sie bei Beantragung des e-Visa über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
- Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
- Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.Registrierung
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.- Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
- Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.
Einreisekontrolle
Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.
Leihmutterschaft
Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Devisen ab einem Betrag von 5.000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.
Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.Reisende mit Wohnsitz in Ländern mit Poliomyelitis-Erkrankungen (Kinderlähmung) müssen eine Impfung nach WHO-Standard nachweisen, die mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr vor Ausreise durchgeführt wurde. Für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Poliomyelitis-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, ist eine Impfung nicht erforderlich. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und in Poliomyelitis-infizierte Länder reisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Tollwut, Hepatitis B und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. In Indien konnten bereits mehrere Ausbrüche, zuletzt 2021 in Uttar Pradesh nachgewiesen werden.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen, zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Außer in Höhenlagen über 2000 Meter besteht in Indien ganzjährig ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen. Besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an.
Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr deutlich angestiegen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig, siehe Durchfallerkrankungen. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Das Infektionsrisiko durch Salmonellen, Shigellen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Viele Typhuskeime sind multiresistent, d.h. Antibiotika nur noch schlecht wirksam.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Nipah-Virus-Infektion
Gelegentlich wurden kleinere Nipah-Virus Ausbrüche in Westbengalen beschrieben, zuletzt 2019 im südlichen Bundesstaat Kerala.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind meist asymptomatisch, können aber in seltenen Fällen schwer verlaufen und dann bleibende Schäden hinterlassen oder tödlich enden. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen JE Viren.
Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden.- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen sich hinsichtlich einer Impfung beraten.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren auf dem indischen Subkontinent überwiegend während und kurz nach der Monsunzeit. 2014/2015 und 2018/2019 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1-Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet, siehe Tollwut.
- Eine Impfung gegen Tollwut ist für Indienreisende besonders wichtig. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Reise- oder Tropenmediziner beraten.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren. Füttern Sie keine Affen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
- Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von Delhi.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten.Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzter Antibiotika auf.
Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.
- Besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke. Patienten mit psychischen Erkrankungen wird geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
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Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Drohnenangriffe
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten.
Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.
In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.
Im Gebiet der Russischen Föderation ist es in jüngster Zeit wiederholt zu Drohnenangriffen gekommen, auch in Moskau. Diese können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.
- Machen Sie sich mit der Lage von Schutzräumen, wie zum Beispiel Metrostationen, vertraut.
- Machen Sie sich mit Hinweisen des russischen Zivilschutzes vertraut.
- Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen nahegelegene Schutzräume auf.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der russischen Sicherheitsbehörden.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien.
Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde. Die Rekrutierung dauert an.
Am 19. Oktober 2022 hat Präsident Putin ferner in den von Russland annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja das Kriegsrecht verhängt. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
Gleichzeitig wurden sieben russische Regionen, darunter auch Moskau in einem abgestuften System in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Diese Anordnungen geben den dortigen lokalen Behörden und Sicherheitskräften Befugnisse zu eingreifenden Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen, Durchsuchungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit.
Momentan sind direkte Auswirkungen dieser Maßnahmen auf deutsche Staatsangehörige nicht erkennbar. Es sollte dennoch gründlich abgewogen werden, ob eine Reise nach Russland derzeit erforderlich ist.
Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten wurde aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume eingestellt. Es bestehen Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa zu meistens stark überhöhten Preisen. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Des Weiteren ist eine Ein- und Ausreise von und nach Russland über den Landweg (Kaliningrad-Danzig, Kaliningrad – Wilna, Moskau-Riga, Sankt-Petersburg-Tallin, Sankt-Petersburg-Helsinki) mit PKW oder Bus möglich. Die entsprechenden Tickets können im Internet gebucht werden.
Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronesch, Elista.
In fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamte dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch.Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt und strafbar.
Die Situation in den vorgenannten Regionen und Städten kann sich aufgrund der Grenznähe zur Ukraine auch kurzfristig und ohne Warnung verschlechtern.
- Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
- Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
- Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Beachten Sie vor der Nutzung von Sozialen Medien in der Russischen Föderation die untenstehenden Hinweise, siehe Rechtliche Besonderheiten.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der russischen Regierung.
Die Einreise ist für ausländische Reisende grundsätzlich gestattet. Deutsche Staatsangehörige müssen unabhängig von der Passkategorie im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Die Erteilung von e-Visa ist momentan ausgesetzt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19-bedingt nicht möglich.
Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Ausreise und Transit
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist zwar gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und Russland sind eingestellt, s. Aktuelles. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Beschränkungen im Land
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von COVID-19-Schutzmaßnahmen teilweise noch– Einschränkungen, die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen oder Zugangsbeschränkungen zu Hotels und Restaurants (QR-Code) beinhalten können.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
- über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
- Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
- Es wird empfohlen, sich stets nach den aktuell geltenden COVID-19-Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.
Sicherheit
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.
Terrorismus
Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.
- Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Südrussland
Vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.
Nordkaukasus
Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v. a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Übrige Landesteile
Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.
Im Verlauf von nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
- Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
- Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Kriminalität
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.
Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.O.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.
In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.
Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Apps oder bestellen Sie diese bereits im Hotel.
- Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen und übermitteln Sie dieses als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
- Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
- Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Halbinsel Krim
Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Natur und Klima
Extreme Kälte und Überschwemmungen
Das Klima reicht von arktisch im Norden bis zu kontinental im Süden.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.Busch- und Waldbrände
Im Sommer muss in Sibirien, aber auch in der Nähe der Hauptstadt Moskau mit teilweise weit verbreiteten Busch- und Waldbränden gerechnet werden, die die Infrastruktur und Luftqualität erheblich beeinträchtigen können.
Erdbeben und Vulkane
Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann.
Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Bleiben Sie von Gebieten fern, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
- Informieren Sie sich ggf. beim russischen Ministerium für Katastrophenschutz.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen.
KfZ-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden mit Wirkung vom 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative KfZ-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht KfZ-versichert gelten.
Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.
- Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
- Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.
Führerschein
Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.
Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.
Reisen aus oder in die Republik Belarus
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.
Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.
Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.
- Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
- Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
- Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
- Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
- Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.
Betretenserlaubnis für bestimmte Gebiete
Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (z.B. zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus oder Teile der Halbinsel Kamtschatka zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland.
- Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Einladern, Ihrem Reisebüro oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
- Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.
Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung. Durch das föderale Gesetz gegen "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen gegenüber Minderjährigen" drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen über bzw. öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000,- Rubel, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.
Im Landesteil Tschetschenien gab es nach glaubhaften Berichten von Nichtregierungsorganisationen Fälle von Verfolgung, Verhaftung und Folter tschetschenischer LGBTIQ-Personen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.
Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.
Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.
In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.
Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen auch nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Bezahlung mit Kreditkarte ist inzwischen weit verbreitet und immer häufiger im Alltag möglich. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in nahezu allen Städten möglich. Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in Russland jedoch weitgehend nicht möglich, s. Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.
In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten gekommen: mehrere Geldautomaten wurden manipuliert, so dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden.
Für kleinere Ausgaben und auch Taxifahrten empfiehlt es sich, etwas Bargeld in Rubel bei sich zu führen.
- Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
- Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.
- Achten Sie beim Einsatz der Geldkarte am Automaten auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie, dass Sie nicht bei der Eingabe der Geheimnummer beobachtet werden.
Einreise und Zoll
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Aktuelles
Am 29. Dezember 2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis:Nein
- Vorläufiger Personalausweis:Nein
- Kinderreisepass:Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit, auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.e-Visa
Derzeit werden keine e-Visa erteilt, siehe Aktuelles.
In der Vergangenheit konnten deutsche Staatsangehörige für geschäftliche, touristische oder humanitäre Kurzaufenthalte grundsätzlich e-Visa zur einmaligen Einreise beantragen.
Die Erteilung eines e-Visa durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.Die für die Ein- und Ausreise jeweils zugelassenen Grenzübergangsstellen mit e-Visa unterscheiden sich zum Teil zu den sonst mit normalem Visum zugelassenen Grenzübergangsstellen und sind beim russischen Außenministerium, beim e-Visa Application Process sowie von den deutschen Vertretungen in Russland aufgeführt. Andere als die dort genannten Grenzübergangsstellen können nicht passiert werden, für das Leningrader Gebiet auch nicht mit dem Zug.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.
Überschreitung des Aufenthalts
Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne weiteres möglich.
Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums ("Transit visa no. 1") bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.
- Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
- Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.
Visumfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr
Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.
Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden. Derzeit ist der Schiffsverkehr und die visumfreie Einreise ausgesetzt.
Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren
Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Reisende müssen unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.
Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.
Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise
Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
- Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
- Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
- Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
- Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Einfuhrbestimmungen
Regelungen können derzeit abweichen, s. Aktuelles.
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. KfZ-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden mit Wirkung vom 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.
Heimtiere
Bei der Einreise mit Heimtieren von Deutschland nach Russland muss eine amtstierärztliche Bescheinigung mit Übersetzung in die russische Sprache vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft wurde, und dass der Ausfuhrort frei von ansteckenden Tierkrankheiten (Tierseuchen) ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.
Bei max. zwei Hunden bzw. Katzen pro Reisenden ist die Einreise ohne Einfuhrerlaubnis und Quarantäne zulässig, wenn ein internationaler Heimtierausweis vorhanden ist, der einen Vermerk der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über eine in den letzten fünf Tagen vor Abreise durchgeführte klinische Untersuchung des Tieres sowie einen Vermerk, dass das Tier spätestens 20 Tage vor der Reise geimpft worden ist, enthält.
Erforderliche Impfungen für Hunde sind Tollwut, Fleischfresserpest, Hepatitis, virale Enteritis, parvo- und adenovirale Infektionen, Leptospirose, für Katzen Tollwut und Panleukopenie.
Gesundheit
Aktuelles
Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.
- Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Radioaktive Risiken
Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.
- Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte entspricht oft nicht der Versorgung in Mitteleuropa. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (derzeit nur bar) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte ist derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung oder ein negativer PCR-Test erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis ist entweder in Form des gelben WHO Impfbuchs oder als Impfnachweis (z.B. COVID-19-Zertifikat der EU) mit QR-Code (in Englisch), ausgedruckt oder in einer App, mitzuführen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.
Weitere Einreisevorschriften (z.B. Visaerfordernisse) siehe Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise sind die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften zu beachten.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt (Ausnahme: Indien erlaubt weiterhin keine Einreise auf dem Landweg mit einem indischen Touristen-Visum). Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
- Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
- Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Sicherheit
Terrorismus
Es ist immer wieder mit Sprengstoffanschlägen mit Verletzten und Toten zu rechnen. Auch wenn Ausländer bisher kein Ziel solcher Anschläge waren, können diese auch außerhalb der Hauptstadt nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks mit Blockaden bzw. Straßensperren), lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften und Schulen (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es aufgrund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen, siehe Aktuelles.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor. Alleinreisende Frauen waren nach Einbruch der Dunkelheit bereits Opfer von Vergewaltigungen.
In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen allein reisende Trekker.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Trekken Sie nicht alleine, sondern nur in Gruppen, und buchen Sie bei verlässlichen Reiseagenturen.
- Seien Sie insbesondere als Frau nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und nicht allein unterwegs.
- Verhalten Sie sich möglichst kooperativ und geduldig gegenüber Sicherheitskräften.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Bitten um Spenden, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. 2015 führten schwere Erdbeben der Stärken 7,8 und 7,2 mit jeweils zahlreichen Nachbeben zu Tausenden Todesopfern, Verletzen und erheblichen Sachschäden, die weiterhin die Infrastruktur beeinträchtigen.
Im Falle eines schweren Erdbebens muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.Es herrscht Monsunklima, im Norden durch die Höhenlage gemildert.
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.- Beachten Sie die Unwetterwarnungen des Department of Hydrology and Meteorology und lassen Sie insbesondere an Berghängen und Flüssen besondere Vorsicht walten.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Es herrscht Linksverkehr. Es stehen lokale Taxis, Busse und Mietwagen zur Verfügung.
Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.
Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.
Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk- und/oder Internet-Empfang.
- Erkundigen Sie sich vor Reisen bei Ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit
- Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die lokalen Medien.
- Wählen Sie Ihr Transportmittel und die Fahrtroute kritisch aus und achten Sie auf Mindeststandards von Sicherheit.
- Benutzen Sie keine normalen Überlandbusse, sondern ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse.
- Fahren Sie selbst stets defensiv und vorausschauend sowie mit angemessener Geschwindigkeit.
- Informieren Sie Ihr Hotel oder Angehörige über geplante Abfahrt- und Ankunftszeiten sowie Ihre Reiseroute.
- Gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Führerschein
Für bis zu 15 Tagen ist der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Wanderungen und Trekking-Touren
Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und Höhenkrankheit erhöhen.
Seit dem 1. April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.
Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
- Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Führer. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse über das Nepal Tourism Board (NTP), die lokale Presse und Ihre Reiseagentur.
- Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TMS-Card.
- Begehen Sie nur bekannte Routen und bleiben Sie in Gruppen.
- Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
- Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
- Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage ein.
- Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
- Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar, eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind gleichwohl angezeigt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu hohen Geldstrafen, Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.
Das nepalesische „Electronic Transactions Act“ stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.
Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren Visa- und Master-Kreditkarten; EC-Karten werden kaum akzeptiert.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.
Visa-on-Arrival
Der Visa-on-Arrival-Service steht wieder zur Verfügung. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).
Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.
Verlängerung des Aufenthalts
Touristenvisa sind auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu hohen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Überschreitung des Aufenthalts
Aufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung von erteilten Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD, bei mehr als 150 Tagen auf 8 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer hohen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße um 300 NPR am Tag reduziert. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten)Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Arbeitsaufnahme/Freiwilligendienst
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wie von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps“), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des „Nepal Medical Councils“ benötigen.
Weiterreise nach Indien und in die VR China
Ausländer können aktuell nicht auf dem Landweg nach China einreisen. Eine Einreise auf dem Landweg nach Indien mit einem indischen Touristen-Visum ist Ausländern weiterhin nicht gestattet, s. Aktuelles – Ausreise und Transit.
Bei beabsichtigten Weiterreisen nach Indien und in die VR China führten über Reisebüros oder andere Vermittler beantragte Visa in der Vergangenheit mehrfach zum Erhalt von gefälschten Visa. Damit kann es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.- Beantragen Sie erforderliche Visa für Weiterreisen direkt bei den entsprechenden Vertretungen der Länder und nicht über Reisebüros oder andere Vermittler, außer bei Gruppenreisen nach Tibet.
- Wenn Sie über Indien ein- und von Nepal wieder nach Indien ausreisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visavorschriften bei der nächsten indischen Vertretung oder dem indischen Bureau of Immigration.
- Bei Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung, z.B. zu Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten und Gebühren. Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
Minderjährige
Es gelten keine besonderen Bestimmungen für allein reisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.
- Beachten Sie die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, für den eigenen Bedarf dürfen zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten von geschützten Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen eine Genehmigung erteilen; bei Drohnen über 2 Kilogramm Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.
Heimtiere
Heimtiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Kathmandu, Pokhara und Höhenlagen im Himalaya über 2.000 m gelten als malariafrei. Das Risiko ist im südlichen Tiefland (Terai Distrikte nahe Indien und der Royal Chittwan Park) höher und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 93% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte Malaria tertiana, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR der DTG).
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
Luftverschmutzung
Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November – Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Botschaft Namibias in Berlin.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebestimmungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen. Bei Weiterreise nach Südafrika beachten Sie bitte die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen und schlecht belüfteten Räumen sowie in Flugzeugen wird empfohlen, eine Maske zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, Corner of Hosea Kutako Drive and Harvey Street, Erf: 6971, Windhoek North Opposite Electoral Commission of Namibia (ECN), und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage in Namibia gilt als stabil.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Mit Diebstahlsdelikten ist in Windhuk und der Provinz jederzeit zu rechnen. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden registriert, von denen Touristenunterkünfte nicht ausgenommen sind.
In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind, zuletzt auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill.
Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Touristen sind bevorzugte Opfer von Kreditkartenbetrug, die Zahl der Fälle nimmt rapide zu.- Unternehmen Sie Spaziergänge möglichst ohne Wertsachen und nicht im Dunkeln und seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig.
- Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig.
- Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften.
- Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
- Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum mit sich.
- Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste in Taxis zusteigen.
- Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
- Geben Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht aus der Hand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der „Etoscha-Pfanne“ und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.
Trockenflussbetten im ganzen Land können sich in der Regenzeit unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.
- Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut, außer den Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten.
In Namibia herrscht Linksverkehr.Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen und das Unfallrisiko erhöhen.
Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr).
Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft plötzliche und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.
Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem „Tracker“ aus, der es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Hier kann es zu weitreichenden Folgen und sogar zum Haftbefehl kommen.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig.
- Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.
- Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern bei der nächstgelegenen Polizeistation.
- Bei Anmietung von Fahrzeugen und Abschluss von Versicherungen prüfen Sie genau die vollständigen Vertragsbedingungen und hinterfragen Sie Unklarheiten.
- Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist.
- Kontrollieren Sie Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein von Werkzeug und Wagenheber.
- Führen Sie wegen häufiger Reifenpannen auf Schotterpisten möglichst zwei Reserveräder mit.
Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola
In den Nationalparks im Norden Namibias sind seitens der Regierung die offiziellen Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei verstärkt worden.
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
- Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.
- Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.
- Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie diese nicht.
Führerschein
Es ist entweder der internationale Führerschein erforderlich, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache mitzuführen.
LGBTIQ
Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs, durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, mit Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-EC-Karten möglich.
- Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten.
- Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung schwer leserlich sein.
In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.
- Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.
Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors‘ Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Der "Visitors‘ Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia.
Einreise via Südafrika
Bei der Einreise nach Namibia via Südafrika gelten seit 2015 besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung.
Minderjährige
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.
Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.
Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD aber bei Einreise deklariert werden.
Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
Für Reisen zwischen den Mitgliedern der Southern African Customs Union SACU (Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland) gibt es keine Beschränkungen.Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden sehr selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Norden und Nordosten des Landes (Sambesi/Caprivi-Strip, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena, im Norden von Omusati, Oshikoto). Von September bis Mai ist im Distrikt Otjozondjupa im Nordosten des Landes mit einem hohen Malariarisiko, von Juni bis August mit einem geringen Risiko zu rechnen. Ein geringes Risiko besteht ganzjährig im Nordwesten einschließlich des Kunene-Distrikts sowie Etosha-Nationalparks. Im Rest des Landes ist das Malariarisiko minimal. Als malariafrei gelten Windhuk, die Küste, die Namib-Wüste und die Gebiete südlich von Karasburg, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Namibia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders bei sexuellen Kontakten, Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Ansteckungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im dichtbesiedelten Norden des Landes und in den Armenvierteln von Windhuk, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen Reisende sind in Regel davon nicht betroffen. Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Gifttiere
Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden, auch mit Todesfolge, bewirken kann. Insgesamt sind Schlangenbisse jedoch ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten vor.
- Laufen Sie nachts nicht mit unbedeckten Beinen umher, da viele Schlangen nachtaktiv sind.
- Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig und ähnlich unübersichtliches Material.
- Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.
Afrikanisches Zeckenbissfieber
Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese seltene hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen, u.U. kann es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in Gesundheitseinrichtungen zur Erkrankung kommen. Die Infektion geht mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl und Blutungsneigung einher.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit rohem Fleisch.
Anthrax
Gelegentlich kommt es im Nordosten/Caprivi wie in anderen tierreichen Gebieten des südlichen Afrikas zu Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Insbesondere Flusspferde und Büffel wie auch Nutztiere sind betroffen. Bei direktem Kontakt kann der Erreger auch für Menschen gefährlich sein (v.a. Farmarbeiter).
- Halten Sie sich bei Safaris von toten Tieren fern.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung im privaten Sektor, ähnlich wie in Deutschland.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Bhutan: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung Bhutans.
Reisende aus Deutschland unterliegen derzeit keinen pandemiebedingten Einschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster, insbesondere an der Grenze zu Indien, verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
- Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen Indiens.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist ruhig. Bei vereinzelten Demonstrationen können gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Bhutan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es herrscht subtropisches Monsunklima im Süden, in Zentralbhutan ist es kühl gemäßigt und im Hochgebirge im Norden herrscht Dauerfrost.
In der Regenzeit von Juni bis Oktober kommt es regelmäßig durch monsunartige Regenfälle zu Erdrutschen, welche in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen können.- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Bhutan gibt es keine deutsche Auslandsvertretung, die für Bhutan zuständige Vertretung ist die deutsche Botschaft in New Delhi, Indien. In Thimphu gibt es einen Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland.
Infrastruktur/Verkehr
Grenzübergangspunkte sind der Flughafen in Paro bei Thimphu oder bei der Anreise mit dem Auto in Phuentsholing im Südwesten, Gelephu im Süden oder Samdrup Jongkhar im Südosten des Landes.
Es herrscht Linksverkehr. Vor Ort gibt es Busverbindungen, Taxis und Mietwagen, die allerdings grundsätzlich nur mit Fahrer angemietet werden können.
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Bhutan nicht regelmäßig durchgeführt.
Während der Monsunzeit, in der Regel von Juni bis September, können Straßen aufgrund von Überschwemmungen und Erdrutschen unpassierbar sein. Auf ungesicherten Gebirgsstraßen besteht zudem die Gefahr von Steinschlägen und Lawinenabgängen.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Seien Sie kritisch bei der Wahl ihres Transportmittels und Ihrer Reiseroute.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz kleiner Drogenmengen (auch Haschisch) mit schweren Haftstrafen geahndet.
Rauchen ist an den meisten öffentlichen Plätzen sowie bei Festivals verboten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Ngultrum (BTN), der im Verhältnis 1:1 an die indische Rupie gekoppelt ist. Indische Rupien werden teilweise in Bhutan als Zahlungsmittel akzeptiert. Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von USD und EUR.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass:Ja
- Vorläufiger Reisepass:Ja
- Personalausweis:Nein
- Vorläufiger Personalausweis:Nein
- Kinderreisepass:Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Die Einreise ist grundsätzlich nur als Tourist (Gruppe und Einzelreisender) oder als Gast der Regierung möglich. Zu buchen sind Reisen ausschließlich über eines der registrierten Reiseunternehmen Bhutans. Die Einreise kann daher nur mit einem Visum erfolgen, das über den Reiseveranstalter einzuholen ist.Bei der Einreise werden laut Internetseite der bhutanischen Tourismus-Organisation „Tourism Council of Bhutan“ 40 USD Einreisegebühr erhoben. Informationen kann u. U. auch die Botschaft des Königreichs Bhutan in Brüssel erteilen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Hochwertige Gegenstände (z.B. elektronische Geräte) sind in der Zollerklärung zu erwähnen. In Bhutan verkaufte oder verschenkte Gegenstände müssen verzollt werden. Die Ausfuhr von alten/benutzten Gegenständen ist nur mit einem Zertifikat erlaubt, das bestätigt, dass es sich nicht um Antiquitäten handelt – dieses ist beim Department of Culture erhältlich. In sog. „Handicraft“-Läden sind die entsprechenden Produkte in der Regel bereits mit einem Siegel versehen, welches die Ware zur Ausfuhr berechtigt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Drogen und Tierprodukten ist verboten. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme.
Kauf und Verkauf von Tabak und Tabakwaren sind in Bhutan verboten. Auch der Import von Tabakwaren ist mit hohen Zöllen belegt und wird, über bestimmte Einfuhrmengen für den privaten Konsum hinaus, mit Geldstrafen geahndet.
Gesundheit
Aktuelles
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Ein Infektionsrisiko besteht in den südlichen Landesteilen Bhutans, unterhalb 2.300 m Höhe, in der Nähe zur indischen Grenze. Hauptübertragung findet während und nach der Regenzeit in den Monaten Juli bis September statt. Die touristisch bevorzugten Gebiete in den höher gelegenen Gebieten sind Dengue-frei. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Bhutan besteht im Süden in Lagen unter 1.700 m ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. Die Distrikte Bumthang, Gaza, Haa, Paro und Thimphu gelten als malariafrei. Bei 100% der registrierten Malariafälle handelt es sich um Malaria vivax. Resistenzen gegen Chloroquin kommen vor.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
In Bhutan findet sich ein Infektionsrisiko in den tiefer gelegenen ländlichen Gebieten in der Nähe der Grenze zu Indien, Hauptübertragungszeit sind die Monate Juni bis Dezember.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, besonders in den Gebieten nahe der indischen Grenze. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Bhutan nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Bhutan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss trotzdem notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. in Thimphu oder im Nachbarland Indien erfolgen. S. Tollwut.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Inzidenz liegt immer noch deutlich über 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es möglicherweise resistente Tuberkuloseerreger auch in Bhutan. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
Geographisch bedingte Erkrankungen
Bhutan ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Thimphu. Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach New Delhi, Kalkutta oder Bangkok erwogen werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
-
Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Spontane Demonstrationen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Lesotho hat eine hohe Kriminalitätsrate zu verzeichnen. Besonders die Hauptstadt Maseru ist betroffen.
Es kann zu jeder Tageszeit zu Gewaltkriminalität gegen Ausländer in Form von Raubüberfällen auf Besucher populärer Restaurants, auf offener Straße durch Überfälle auf Autofahrer oder durch Einbrüche kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Vermeiden Sie Spaziergänge und Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit und parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in unbeleuchteten Straßen.
- Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in Menschenmengen wie an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht ein kontinentales Hochgebirgs- bis gemäßigtes Kontinentalklima und einer Regenzeit im Oktober/November.
Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind schnelle Wetteränderungen sowie Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und Schneefälle im Winter von Juni bis Oktober keine Seltenheit.
Lesotho ist, insbesondere in den Sommermonaten von November bis Februar, von zahlreichen Blitzeinschlägen betroffen, die auch des Öfteren zu Todesfällen führen.
- Erkundigen Sie sich täglich vor dem Aufbrechen in Ihrer Unterkunft über die Wetteraussichten und mögliche Schließung von Bergpässen.
- Werden Sie von einem Gewitter überrascht, suchen Sie so schnell wie möglich Schutz in einem Gebäude oder Auto.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Lesotho. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika, die auch in konsularischen Notfällen kontaktiert werden sollte.
Infrastruktur/Verkehr
In Lesotho herrscht Linksverkehr. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Überlandstraßen asphaltiert, ganz überwiegend besteht das Straßennetz aber weiterhin aus unbefestigten Straßen. Schlaglöcher, häufige Fußgänger und Tiere auf der Straße sowie fehlende Straßenbeleuchtung stellen am Tag und besonders nach Einbruch der Dunkelheit ein Risiko dar.
Die Überlandstraßen sind häufig eng, kurvenreich und unübersichtlich und werden bei Schnee- und Regenwetter äußerst unsicher.Der kaum vorhandene öffentliche Nah- und Fernverkehr ist unzuverlässig und unsicher.
- Fahren Sie vorausschauend und defensiv.
- Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Nutzen Sie für Überlandfahrten möglichst einen Geländewagen mit Vierradantrieb. Für Routen, die den Sani-Pass an der östlichen Grenze zu Südafrika einschließen, ist ein solcher Geländewagen unerlässlich.
- Sollten Sie im Winter (Juni bis Oktober) nach Lesotho fahren, bereiten Sie sich und Ihr Auto auf die Witterungsverhältnisse vor und erkundigen Sie sich täglich in Ihrer Unterkunft nach möglichen Sperrungen von Straßen und Bergpässen.
- Verzichten Sie auf die Benutzung von Sammeltaxis.
Führerschein
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte auch in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung in die englische Sprache ausreichend.
LGBTIQ
Nach Reformen des Strafrechts gilt es als umstritten, ob homosexuelle Handlungen in Lesotho gemäß nationaler Gesetzgebung weiterhin einen Straftatbestand erfüllen; in den letzten Jahren ist keine strafrechtliche Sanktionierung bekannt geworden. Gleichwohl gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Lesotho weiterhin als gesellschaftliches Tabu. In der Öffentlichkeit ist daher Zurückhaltung zu empfehlen, da beispielsweise offene Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden könnten.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist strafbar und wird mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen geahndet.
Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und wird mit hohen Strafen geahndet.
Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Loti (LSL), der 1:1 an den südafrikanischen Rand (ZAR) gebunden ist. Auch der ZAR gilt im ganzen Land als Zahlungsmittel, wobei Münzen jedoch nicht immer akzeptiert werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist an vielen Orten möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über zwei freie Seiten für Ein-/Ausreisestempel verfügen.Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen kein Visum.
Bei der visumfreien Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.
Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt, welches über eVisaLesotho beantragt werden kann.
Ein- und Ausreise aus Südafrika zwecks Verlängerung des dortigen Aufenthalts
Ein Kurzaufenthalt in Lesotho ermöglicht nicht einen 90 Tage überschreitenden „visafreien“ Aufenthalt in Südafrika. Bei Wiedereinreise nach Südafrika kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn vor dem Abstecher nach Lesotho der visumfreie Aufenthalt von 90 Tagen in Südafrika schon ausgeschöpft war.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Ferner sollte die Heiratsurkunde der Eltern (wenn zutreffend) und die Geburtsurkunde mitgeführt werden.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
- Bitte beachten Sie unbedingt auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Südafrika, da die Einreise nach Lesotho in der Regel von Südafrika aus erfolgt bzw. anschließend aus Südafrika die Rückreise erfolgt.
Einfuhrbestimmungen
Fremd- und Landeswährungen dürfen bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR nach Lesotho eingeführt werden. Beträge, die diese Höhe überschreiten, müssen beim Grenzübertritt gemeldet werden.
Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 l Wein oder 1 l alkoholische Getränke, eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.
Gesundheit
Aktuelles
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Etwa 24% der 15-49-Jährigen sind HIV-positiv; damit gehört Lesotho zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas (Bloemfontein/Südafrika) zu finden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise